Eigenbedarf

Hallo,
benötige eure Meinung zu folgendem Fall: Ein Vermieter kündigt Wohnung wegen Eigenbedarf, um selbst einzuziehen. Im Moment wohnt er mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin in einem Haus, dass beiden zur Hälfte gehört.
Angeblich leben sie getrennt, wohnen aber noch beide in dem Haus.
Wie ist die Beweislast ? Muss der VM beweisen, dass er getrennt lebt (wie) ? Oder müssen die Mieter, wenn sie den Eigenbedarf anfechten wollen, dies nachweisen ?
Gruß, Werner

Hallo,

Wie ist die Beweislast ? Muss der VM beweisen, dass er
getrennt lebt (wie) ? Oder müssen die Mieter, wenn sie den
Eigenbedarf anfechten wollen, dies nachweisen ?

die Beweislast liegt beim Mieter:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen…

TM