Heizkörper defekt

Hallo,
was kann ein Mieter rein theoretisch machen, wenn ein Heizkörper defekt ist und dieser Mieter das eine Zimmer mit Hilfe der anderen Zimmer nur mühevoll warm bekommt.

Hätte der Mieter Anspruch auf Mietminderung oder ähnliches?

steffi

Moin,
an einem Heizkörper ist nichts was defekt sein könnte, außer er ist undicht.
Es kann sich allerdings Luft im oberen Bereich angesammelt haben, dann ist die Entlüftung üblicherweise Mietersache.
Es könnte auch der Thermostat festsitzen, dann ist das Vermietersache (ich sage jetzt nicht: Kopf abschrauben und den Stift ganz leicht mit dem Hammer von vorne anklopfen bis er sich bewegt). Wenn mietvertraglich so geregelt ist diese Reparatur über die Kleinreparaturregelung auf den Mieter übertragbar.
Es könnte auch der Thermostat defekt sein. Geht das überhaupt? Dann geht das auch über die Kleinreparatur …

Am Besten selbst Hand anlegen (so man es kann) oder den VM informieren.

vnA

Hallo steffi,

was kann ein Mieter rein theoretisch machen, wenn ein
Heizkörper defekt ist und dieser Mieter das eine Zimmer mit
Hilfe der anderen Zimmer nur mühevoll warm bekommt.

Er kann den Vermieter auffordern, den Mangel zu beseitigen. Dieser Aufforderung muß der Vermieter nachkommen.

Hätte der Mieter Anspruch auf Mietminderung oder ähnliches?

Schwer zu sagen, zu beachten ist allerdings, dass eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache nicht zur Minderung berechtigt. Davon kann eventuell im vorliegenden Fall ausgegangen werden, da der 2. Raum ja über den 1. beheizt werden kann.

Gruß

Joschi

Hallo,

Wenn mietvertraglich so geregelt ist diese
Reparatur über die Kleinreparaturregelung auf den Mieter
übertragbar.
Es könnte auch der Thermostat defekt sein. Geht das überhaupt?
Dann geht das auch über die Kleinreparatur …

aber nur, wenn der Betrag entsprechend niedrig ist und den Umfang der vereinbarten Höhe für die Kleinreparatur nicht übersteigt.

Übersteigen die Reparaturkosten den vereinbarten, bzw. maximal zulässigen Betrag der Kleinreparaturklausel, muss gar nichts bezahlt werden.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

TM

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Kosten für 1 Thermostat + Anfahrt+ Lohnkosten+MWSt übersteigen im Regelfall nicht die in den Formularverträgen genannten Beträge.

Der Vollständigkeit halber muss natürlich auch noch erwähnt werden, dass die vereinbarten Höchstbeträge durch andere Kleinreparaturen nicht schon erreicht wurden und dass die Kleinreparaturregelung überhaupt gültig vereinbart sein muss.

vnA

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Hi,

mein Hinweis war nicht als Kritik gegen dich gemeint!
Nur als Ergänzung, da viele nicht wissen, wie die Kleinreparatuklausel anzuwenden ist.

Daher auch einen * für deine Ergänzung.

TM

es war auch nicht als kritik verstanden worden

vna

Das macht mich froh!

TM