Mietrecht kaution rückzahlung forum

Guten Tag,

am 01.06.09 ist ein Mietvertrag ordentlich gekündigt wurden . Zu erwarten ist noch die Rückzahlung der Mietkaution i.H.v. 900,- Euro. Meines Wissens nach, hat die ehem. Vermieterin zwischen drei und sechs Monate Zeit für die Rückzahlung der Kaution. Heute wurde bekannt, dass die ehem. Vermieterin die Kaution erst zurück zahlen will, wenn sie die Jahresendabrechnung der alten Wohnung vorliegen hat. Da der Auszugstermin schon weit mehr als sechs Monate zurückliegt, ist das meiner Meinung nach nicht rechtens. Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage konkret aus?
MfG
K.P.

kann sie schon, bis zur höhe der erwarteten nachzahlung
gruß tom