Anzeigepflicht ggü Stromversorger?

Guten Tag,

Bin neu hier und hab gleich mal ne Hammerfrage :smile:

Wen trifft denn die Anzeigepflicht des Einzugs in eine Wohnung gegenüber dem Stromlieferanten.

Muss der Mieter den Stromversorger herausfinden und diesem dann anzeigen, dass er jetzt neuer Mieter und damit Vertragspartner ist?
oder
Muss der Vermieter dem Stromversorger den neuen Mieter anzeigen?
oder
Muss der Stromversorger selbst sich um seine Vertragspartner kümmern?

Es wäre super, wenn ihr auch die entsprechenden §§ kennen würdet. Vielen Dank schonmal im Voraus.

Hallo,

da gibt es natürlich die verschiedensten Varianten und Möglichkeiten.

  1. Es könnte theoretisch im Vertrag geregelt sein, das Strom zu den Nebenkosten gehört. Dann ist der VM beim Stromversorger angemeldet.

  2. Es könnte sein, das der VM den Mieter in die Pflicht nimmt und evtl. bestehende Verträge für die Wohnung beim Stromversorger abmeldet. Der Stromversorger fragt heute in der Regel nach bekannten Nachmietern…

  3. Der Mieter befindet sich durch eine frühere Wohnung eh in einer Ab- und Anmeldeprozedur. Sein Versorger wird sicherlich ebenfalls fragen, wer a) in die alte Wohnung einzieht (wenn bekannt) und b) wie und ob das Vertragsverhältnis weitergeht und wo.

  4. Der Mieter bezieht seine erste Wohnung. Er wird Srom benötigen und verbrauchen. Wer verbraucht muss auch zahlen. Er ist in seiner Wahl des Anbieters frei. Daher muss er nicht zwingend den bisherigen Versorger nutzen und diesen auch nicht „rausfinden“. Er kann einen seiner eigenen Wahl nehmen und sich dort anmelden.

  5. Der Mieter macht gar nix. Der VM meldet sich ab. Der Versorger macht irgendwann „klick“ und alle Lämpchen gehen aus.

Ohne Paragraphen. Tut mir leid.

Gruß
Nita

Hallo,

Wen trifft denn die Anzeigepflicht des Einzugs in eine Wohnung
gegenüber dem Stromlieferanten.

vorausgesetzt, die Wohnung ist mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet, ist es an dem Mieter, sich um einen Stromversorgungsvertrag zu kümmern.

Muss der Mieter den Stromversorger herausfinden und diesem dann anzeigen, dass er jetzt neuer Mieter und damit Vertragspartner ist?

Den Stromversorger gibt es nicht, sondern hunderte. Einen davon kann sich der Mieter im Vorfeld des Einzuges aussuchen und mit ihm einen Versorgungsvertrag abschließen. Hat er das versäumt und verbraucht nach dem Einzug einfach Strom, muss er das dem Grundversorger (der ist eindeutig definiert) anzeigen: http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__2.html

Viele Grüße

Andreas

Hallo,

vorausgesetzt, die Wohnung ist mit einem eigenen Stromzähler
ausgestattet, ist es an dem Mieter, sich um einen
Stromversorgungsvertrag zu kümmern.

Das kann nicht stimmen.
Auch wenn der Vermieter ein eigenes Kraftwerk hat (Solaranlage, BHKW) und den Strom selber liefert, hat der Mieter einen Zähler.
Es kommt natürlich erstmal darauf an, ob was im Mietvertrag dazu steht.
Gruß
loderunner(ianal)

Hallo,

wie so oft hilft ein Blick ins Gesetz oder in diesem Fall die entsprechenden Verordnungen, nämlich die
a) Niederspannungsanschlussverordnung NAV
b) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Strom GVV).

Die NAV regelt

  • den Anschluss an das Stromnetz
  • die Anschlussnutzung und
  • die Rechte und Pflichten des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers
    (normalerweise ist das der Hauseigentümer)
  • die Beziehung zum Anschlussnutzer
    $ 1 Abs 3 lautet

„Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines
Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt.“

§ 3 Abs 1. letzter Satz

„Das Anschlussnutzungsverhältnis besteht zwischen dem jeweiligen Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber.“

Die GVV regelt die Beziehungen zwischen Grundversorger (das ist der Lieferant, der die meisten Kunden in einem Netz beliefert, also nicht unbedingt der Netzbetreiber) und den Kunden, und den Kunden. § 1 Abs. 2 lautet:

„Kunden im Sinne dieser Verordnung sind der Haushaltskunde und im Rahmen der Ersatzversorgung der Letztverbraucher.“

Wen trifft denn die Anzeigepflicht des Einzugs in eine Wohnung
gegenüber dem Stromlieferanten.

§ 2 Abs. 1 u. 2 GVV lauten wie folgt:

"(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.

(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird,über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform
mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen begründet hat."

Muss der Mieter den Stromversorger herausfinden und diesem
dann anzeigen, dass er jetzt neuer Mieter und damit
Vertragspartner ist?

Im Prinzip ja, aber der Hauseigentümer oder der Vormieter werden doch
kein Geheimnis daraus machen, wo man sich hinwenden muss. Normalerweise ist der Netzbetreiber auch der Grundversorger, i. d. R. die örtlichen Stadtwerke.

Allerdings kann der Kunde seinen Lieferanten frei wählen, er muss seine Energie nicht beim Grundversorger beziehen. Hilfe gibt’s dabei
im Internet auf Seiten mit Energiepreisvergleichen. Am meisten genutzt wird wohl www.verivox.de

Ein dritter Lieferant hat dann die Netznutzung beim Netzbetreiber anzumelden und zu bezahlen. Die Kosten wird er in seiner Strompreiskalkulation berücksichtigen

Muss der Vermieter dem Stromversorger den neuen Mieter
anzeigen?

Nein. Er weiß ja nicht, welchen Stromlieferanten der Mieter wählt.
Außerdem spielt da der Schutz personenbezogener Daten eine Rolle

oder
Muss der Stromversorger selbst sich um seine Vertragspartner
kümmern?

Wenn der einziehende Mieter einen anderen Stromlieferanten als den Grundversorger wählt,erfährt der Grundversorger davon nichts. Er kennt den Mieter ohne Vertragsabschluss nicht. Ein Ansatz ist höchstens dann gegeben, wenn der Netzbetreiber einen Verbrauch keinem Lieferanten zuordnen kann. Dann darf er die Daten des Abnschlussnutzers, also des Mieters an den Grundversorger weitergeben.

Das alles nennt sich dann Deregulierung zur Förderung des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt.

Gruß
Zemionow

Hi,

Es kommt natürlich erstmal darauf an, ob was im Mietvertrag
dazu steht.

danke, natürlich. Ich habe in den letzten Minuten überlegt, ob ich diese „Faustregel“ noch präzisieren oder als solche kennzeichnen soll.

Andreas

Hallo,

bei meinen Anmerkungen von heute Mittag ging ich davon aus, dass es sich um einen „eigenen“ (= separaten) Stromzähler für eine gemietete Wohnung oder ein gemietetes Haus handelt. Andernfalls bräuchte man die Frage, wer den Strombezug „anmelden“ (= Liefervertrag abschließen) muss,gar nicht erst zustellen. Wenn der Strombezug über den Vermieter läuft, was sollte der Mieter denn anmelden?

Gruß
Zemionow