Fristen Mahnung Betriebskosten

Hallo
mal angenommen ein Mieter hat keine Nebenkostenabrechnung erhalten.

Welchen Wortlaut soll eine Mahnung zur Erstellung dieser enthalten?
Was wäre eine angemessene Frist die man dem Vermieter stellen könnte?

liebe Grüsse,
Marvin

Hallo,

zunächst einmal sollte klar sein, ob der VM zur Erstellung einer Abrechnung überhaupt verpflichtet ist. Wenn der Mieter eine Betriebskostenpauschale entrichtet, dann ist das nämlich nicht der Fall.

Gehen wir aber davon aus, dass der VM die Nebenkostenvorauszahlungen seiner Mieter mit den tatsächlich angefallen Kosten vergleicht und darüber abrechnet, ist er dazu natürlich nach § 556, Abs. 3 BGB verpflichtet und zwar innerhalb von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes.

Es ist aber - soweit ich weiss - nicht geregelt, in welcher Form der Mieter diese Abrechnung nach Ablauf der Frist einfordern sollte.

M.E. könnte der Mieter relativ formlos vorgehen. Etwa so:

Sg VM,

wie Sie wissen hätte uns die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 fristgerecht bis zum 31.12.2009 vorliegen müssen. Leider ist uns diese Abrechnung bis heute nicht zugegangen. Wir dürfen Sie daher höflich bitten, uns eine Aufstellung der Betriebskosten innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen zukommen zu lassen, damit wir Gelegenheit haben unsere Unterlagen zu vervollständigen, bzw. evtl. Guthaben ausgezahlt bekommen.

Gruß
Mieter

Nur ein Vorschlag. Rechtlich in keiner Weise mit Anspruch auf Vollständigkeit etc.

Gruß
Nita

danke erst mal,

zunächst einmal sollte klar sein, ob der VM zur Erstellung
einer Abrechnung überhaupt verpflichtet ist. Wenn der Mieter
eine Betriebskostenpauschale entrichtet, dann ist das nämlich
nicht der Fall.

es wurde eine vorauszahlung der betriebskosten mit jährlicher abrechnung vereinbart.

Sg VM,

wie Sie wissen hätte uns die Betriebskostenabrechnung für das
Jahr 2008 fristgerecht bis zum 31.12.2009 vorliegen müssen.
Leider ist uns diese Abrechnung bis heute nicht zugegangen.
Wir dürfen Sie daher höflich bitten, uns eine Aufstellung der
Betriebskosten innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen zukommen
zu lassen, damit wir Gelegenheit haben unsere Unterlagen zu
vervollständigen, bzw. evtl. Guthaben ausgezahlt bekommen.

sowas in der art hätte ich auch geschrieben,nur nicht so freundlich.
4-6 wochen ist eine lage zeit, ich denke 3 müssen ausreichen.

gruss
marv