Wer trägt die Ablesegebühr beim Auszug (Zwischenab

Wenn ein Mieter die Wohnung gekündigt hat und vor der Schlüsselübergabe die Heizung noch mal abgelesen wurde.
Wer müsste für dieses Ablesen die Gebühren zahlen, der Mieter oder der Vermieter bzw. könnte der Vermieter diesen Betrag auf die Nebenkostenabrechnung den Mieter gegenüber in Rechnung stellen?

Moin, Johnny,

der Verursacher, sprich der Mieter. Wer denn sonst? In manchen Mietverträgen findet sich ein Passus, dass der alte und der neue Mieter jeweils eine Hälfte übernehmen.

Gruß Ralf

Nach § 2 Nr. 4 BetrKV gehören u.a. zu den Betriebskosten
„die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung.“

Zusätzliche Ablesung und Abrechnung wegen Umzug gehört dazu. Diese sind zwar vom Vermieter zu veranlassen bzw. durchzuführen. Aber er kann die Kosten nach vorstehender Bestimmung umlegen. In diesem Fall, auf denjenigen, der die Kosten verursacht hat. Der bisherige Mieter müsste diesen Betrag mit der Endabrechnung zu bezahlen.

Gruß
Zemionow

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