Meine Tochter und ihre zwei Mitbewohnerinnen haben von ihrem Vermieter für 2008 und 2009 eine Nachforderung für Strom- und Wasserkosten von 1,400,00€ bekommen. Ist das rechtens, oder hätte er nicht schon Ende 2008 eine Nachforderung schicken müssen?
Vermutlich nicht, aber schreibe es nochmal gemäß den Forenregeln, damit wir darüber Ideen austauschen können.
Gruß!
Horst
Sorry, bin neu, was meinst du mit den Forenregel? Wo soll ich das denn nochmal reinschreiben?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich musste das auch erst lernen:
„Ein Beitrag in diesem Brett darf daher keine persönlichen Rechtsfragen des Forumsteilnehmers oder eines Dritten („Ich habe …“, „Meine Bekannte hat folgendes Problem…“, „Was kann ich tun?“, „Hilfe!“) behandeln. Bitte beachtet dazu auch FAQ:1129“
Die Fallbeschreibung muss neutral erfolgen als sei es ein fiktiver Vorgang, so ähnlich wie die Fragestellung in einer Klausur.
Also Z. B. „Eine Mieterin erhält von Ihrem Mieter eine Nebenkostenabrechnung über Strom und Wasser für einen 2 Jahre zurückliegenden Zeitraum. Kann der Vermieter diese Forderung so spät noch gelten machen oder hätte er schon zum Ende des 1. Jahres die Nebenkosten abrechnen müssen.“ … oder so ähnlich.
Es kann sein, dass dieser Hinweis als unzulässig gelöscht wird.
Gruß
Zemionow
Hallo!
Die NK bzw. BK für das Jahr 2008, hätten bis spätestens zum 31.12.2009 zugestellt werden müssen(beim Mieter).(wenn dieses Jahr, dann wars zu spät)brauchst die Forderung nicht zahlen.
Für das Jahr 2009 muß die NK bzw. BK bis 31.12.2010 zugestellt werden.Sollte eine Forderung bestehen, Überprüfen und gegebenfalls zahlen.
gruß Claire