Erste Mahnung durch Inkassounternehmen?

Hallo,

darf eine erste Mahnung bei verspäteter Mietzahlung (erstmalig, beglichen vor Erhalt des Briefes) durch ein Inkassounternehmen erfolgen, inklusive der Erhebung von entsprechenden Gebühren?

Im Mietvertrag ist festgehalten, dass bei verspäteter Zahlung eine Mahngebühr von 5 Euro erhoben werden darf. Die entsprechende Mahnung blieb allerdings aus…

Vielen Dank schon mal und schöne Grüße!

Hallo Tinka,

wie man bei ausbleibender oder verspäteter Mietzahlung vorgeht, bleibt dem Vermieter selbst überlassen. Ob die Massnahmen angemessen waren oder sind, kann man natürlich später bei Gericht klären, wenn einem danach ist.

Gruß!

Horst

Hallo,

darf eine erste Mahnung bei verspäteter Mietzahlung
(erstmalig, beglichen vor Erhalt des Briefes) durch ein
Inkassounternehmen erfolgen, inklusive der Erhebung von
entsprechenden Gebühren?

Ja.
Bei Mietzahlungen kommt man auch ohne Mahnung in Verzug. Und sobald man in Verzug ist, kann der Gläubiger Verzugsschaden geltend machen.
Die Gebühren eines Inkassounternehmens dürfen allerdings nicht höher sein als das, was ein Anwalt hätte verlangen dürfen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Im Mietvertrag ist festgehalten, dass bei verspäteter Zahlung
eine Mahngebühr von 5 Euro erhoben werden darf. Die
entsprechende Mahnung blieb allerdings aus…

dann würde ich auch nicht mehr bezahlen, als die 5 €. Der VM sollte auch darauf achten, nicht unnötige Kosten zu verursachen. Bei einem einmaligen vorübergehenden Zahlungsverzug finde ich die Einschaltung eines Inkassounternehmens unverhältnismäßig.

TM

Hallo,

dann würde ich auch nicht mehr bezahlen, als die 5 €.

darf sich der hypothetische Mieter dann an Dich wenden, dass er seine Kosten durch weitere Mahnung und ggf. Gerichtskosten durch Dich ersetzt bekommt?
Verzugsschaden ist durch den in Verzug befindlichen zu zahlen. Ob Du das verhältnismäßig findest, ist dabei völlig Banane, das ist Gesetz. Und richtig so.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

warum so aggressiv?

dann würde ich auch nicht mehr bezahlen, als die 5 €.

darf sich der hypothetische Mieter dann an Dich wenden, dass
er seine Kosten durch weitere Mahnung und ggf. Gerichtskosten
durch Dich ersetzt bekommt?

Warum schreibt ein Vermieter dann sowas in den Mietvertrag?
Zwar ist diese „Mahnkosten Klausel“ unwirksam, wenn dem Mieter nicht die Möglichkeit offen steht, die geringeren Kosten nachzuweisen.

Verzugsschaden ist durch den in Verzug befindlichen zu zahlen.
Ob Du das verhältnismäßig findest, ist dabei völlig Banane,
das ist Gesetz. Und richtig so.

Und was ist mit der sogenannnten Schadensminderungsobliegenheit?
BGB § 254 Abs. 2 http://dejure.org/gesetze/BGB/254.html
Greift der hier nicht? Zumal durch den Passus im MV davon ausgegangen wird, dass erst gemahnt wird und diese Mahnung dann 5 € kostet.

Gewisse Verhältnismäßigkeit sollte schon gewahrt sein. Erst recht in einem Fall wie diesem Zitat: erstmalig, beglichen vor Erhalt des Briefes.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-784.htm
Wenn diese Mahnkosten konkret und nachvollziehbar vom Vermieter insoweit dargelegt werden, kann er auch die insofern konkret abgerechneten Kosten dann als Verzugsschaden vom Mieter ersetzt verlangen, wenn der Vermieter nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt. Als pauschale, d.h. nicht konkret abgerechnete, Verzugskosten sind die Kosten für Fertigung von Mahnschreiben nur in angemessener Höhe vom Mieter zu erstatten.

TM

Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Der Vermieter will die Sache mit dem Inkasso-Unternehmen klären, da es sich anscheinend um ein Versehen gehandelt hat und ja in der Tat die Miete bereits eingegangen war.

Man wird sehen, ob das auch so klappt.

Schöne Grüße!