Wenn ein Vermieter mehrere Häuser besitzt, in denen einzelne Mieter Hunde halten, darf er anderen Mietern dann die Hundehaltung untersagen, auch wenn in betroffenem Haus bereits ein Hund vorhanden ist?
Und darf er fordern ein Tier innerhalb einer sehr kurzen Frist von wenigen Tagen zu entfernen, bzw muss das Tier dann entfernt werden, wärend andere Mieter Hunde weiterhin halten dürfen?
LG
Hallo casu_w,
Wenn ein Vermieter mehrere Häuser besitzt, in denen einzelne
Mieter Hunde halten, darf er anderen Mietern dann die
Hundehaltung untersagen, auch wenn in betroffenem Haus bereits
ein Hund vorhanden ist?
hat der Vermieter eine Tierhaltung im Mietvertrag gültig untersagt, so kann der Mieter keine Rechte aus geschlossenen Mietverträgen oder Absprachen zwischen Vermieter und Dritten ableiten.
Und darf er fordern ein Tier innerhalb einer sehr kurzen Frist
von wenigen Tagen zu entfernen, bzw muss das Tier dann
entfernt werden, wärend andere Mieter Hunde weiterhin halten
dürfen?
Sicher, wenn der Mieter durch die Tierhaltung gegen die vertragsmäßige Nutzung der Mietsache verstößt, so hat der Vermieter das Recht dem Mieter dies zu untersagen. Der Mieter muß der Aufforderung umgehend nachkommen.
Gruß
Joschi
Natürlich darf ein Vermieter in unterschiedlichen Häusern unterschiedliche Vertragsgestaltungen pflegen.
Haus mit Hunden
Haus mit Vögeln
Haus mit Katzen
Haus mit Alleinstehenden
Haus mit Kindern
alles seine Entscheidung. Kann auch alles Sinn machen.
Er darf aber auch entscheiden, dass das Hundehaus ab morgen keine Hunde mehr haben soll weil … (Hund gebissen hat, Hund Flöhe hat, Hund bellt, Heute Dienstag ist)
Alle neuen Verträge können dann völlig anders gestaltet werden.
Was er nicht darf: Bestehende Verträge (Erlaubnis der Hundehaltung) einseitig ändern oder nach Belieben, ohne nachvollziehbare Begründung mal so, mal anders zu entscheiden.
vnA