Schimmelbildung durch defektes Dach

Hallo,

gehen wir mal davon aus das Wasser durch ein defektes Dach in ein Kinderzimmer gelangt ist.Wände und Decke fangen an zu schimmeln.Das Kind kann sich natürlich in diesem Raum nicht mehr aufhalten.Mobiliar,Kleidung und Spielzeug wurden in die Stube umgelagert.Aus diesem Grund ist die Stube nur eingeschränkt nutzbar,das Kinderzimmer gar nicht mehr.
Dürfte ein Mieter die monatliche Miete,bis zur Renovierung durch den Vermieter,kürzen?
Wenn ja,in welcher Höhe?
Wie lange im voraus müßte eine evtl.Mietminderung angekündigt werden?

Auf Eure Antworten bin ich mal gespannt.
Viele Grüße

Eileen

Hallo Eileen,

also als Allererstes den Vermieter informieren. Der muss schließlich erstmal davon erfahren und natürlich die Möglichkeit erhalten diesen Mangel abzustellen. Schließlich hat man auch als Mieter die Pflicht, das Mögliche zu tun, eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden. Am besten noch Fotos machen und sicherstellen, dass diese Info den Vermieter auch erreicht.

Dabei dann eine Frist setzen, bis wann der Mängel abgestellt werden soll. Der Zeitraum braucht 14 Tage nicht überschreiten.
Das Recht auf Minderung besteht ab Zeitpunkt des Mangeleintritts. Wie hoch die Minderung im Einzelfall ist, wird hier keiner sagen können. Es gibt zig Urteile mit den verschiedensten Angaben.
Vielleicht sollte man sich auch einfach mal an einen Anwalt, Mieterbund etc. wenden, falls des Vermieter komisch drauf ist.

Grüße

Bevor man anfängt mit Kanonen zu hantieren, sollte die Diagnose auch abgesichert sein. Sprich: Ist die Schadenursache zweifelsfrei das Dach?

vnA

Hallo,

also als Allererstes den Vermieter informieren. Der muss
schließlich erstmal davon erfahren und natürlich die
Möglichkeit erhalten diesen Mangel abzustellen.

genau

Schließlich
hat man auch als Mieter die Pflicht, das Mögliche zu tun, eine
Vergrößerung des Schadens zu vermeiden.

ein Idealzustand :smile:

Am besten noch Fotos
machen

so mit Datum von Zeitung und so :smile:)

und sicherstellen,

Ja, am besten gleich das ganze Dach… :smiley:

dass diese Info den Vermieter auch
erreicht.

auch so :wink:

auch gut

Dabei dann eine Frist setzen, bis wann der Mängel abgestellt
werden soll.

Interessant. Wäre der M denn ein kompetenter Ratgeber für einen angemessenen Reparaturzeitraum?

Woran könnte dies ein VM denn erkennen?

Der Zeitraum braucht 14 Tage nicht überschreiten.

Aha, dann sollten sich die Dachdecker aber rann halten :smile:
Preisvergeliche könnte man sich ja vorher aus Zeitmangel sparen…der M hats so empfohlen bekommen… da muß ein VM schon mal springen. *g*

Das Recht auf Minderung besteht ab Zeitpunkt des
Mangeleintritts.

soso

Der M weiss also ganz genau, wann der Mangel erstmals auftrat.
Ja, schaut der M da jeden Tag nach?
Desweitern würde mich die Quelle für diese Versprechung interessieren, einfach mal bitte hier angeben.

Wie hoch die Minderung im Einzelfall ist,
wird hier keiner sagen können. Es gibt zig Urteile mit den
verschiedensten Angaben.

genau

Vielleicht sollte man sich auch einfach mal an einen Anwalt,
Mieterbund etc. wenden,

…Anwälte könnten auch um Aufträge bemüht sein…
…Mietervereine um Mitglieder…

falls des Vermieter komisch drauf ist.

Das könnte schon mal passieren, wenn der M so alles komplett mal in 2 Wochen erledigt haben möchte, so ganz unabhängig vom Geldbeutel etc. des VM.

vlg MC

PS:
Warum werden Tipps gegeben, die zwangsläufig zu einer Belastung des Vertragsverhältnisses führen?

Hallo nochmal,

der Vermieter ist seit einer Woche informiert,die Dachdecker waren schon zur Begutachtung hier.Leider ist eine Reparatur z.Zt. wegen Frost nicht möglich.Das Dach wurde notdürftig geflickt.
Im Mieterschutz bin ich schon seit 15 Jahren.Leider sind deren Öffnungszeiten nur 2 Stunden am Vormittag,für mich ist das mitten in der Nacht.Einige Menschen arbeiten nachts :smile:)
Ich wollte einfach nur mal hören was Ihr dazu meint.

Gruß
Eileen