Hallo,
also als Allererstes den Vermieter informieren. Der muss
schließlich erstmal davon erfahren und natürlich die
Möglichkeit erhalten diesen Mangel abzustellen.
genau
Schließlich
hat man auch als Mieter die Pflicht, das Mögliche zu tun, eine
Vergrößerung des Schadens zu vermeiden.
ein Idealzustand 
Am besten noch Fotos
machen
so mit Datum von Zeitung und so
)
und sicherstellen,
Ja, am besten gleich das ganze Dach… 
dass diese Info den Vermieter auch
erreicht.
auch so 
auch gut
Dabei dann eine Frist setzen, bis wann der Mängel abgestellt
werden soll.
Interessant. Wäre der M denn ein kompetenter Ratgeber für einen angemessenen Reparaturzeitraum?
Woran könnte dies ein VM denn erkennen?
Der Zeitraum braucht 14 Tage nicht überschreiten.
Aha, dann sollten sich die Dachdecker aber rann halten 
Preisvergeliche könnte man sich ja vorher aus Zeitmangel sparen…der M hats so empfohlen bekommen… da muß ein VM schon mal springen. *g*
Das Recht auf Minderung besteht ab Zeitpunkt des
Mangeleintritts.
soso
Der M weiss also ganz genau, wann der Mangel erstmals auftrat.
Ja, schaut der M da jeden Tag nach?
Desweitern würde mich die Quelle für diese Versprechung interessieren, einfach mal bitte hier angeben.
Wie hoch die Minderung im Einzelfall ist,
wird hier keiner sagen können. Es gibt zig Urteile mit den
verschiedensten Angaben.
genau
Vielleicht sollte man sich auch einfach mal an einen Anwalt,
Mieterbund etc. wenden,
…Anwälte könnten auch um Aufträge bemüht sein…
…Mietervereine um Mitglieder…
falls des Vermieter komisch drauf ist.
Das könnte schon mal passieren, wenn der M so alles komplett mal in 2 Wochen erledigt haben möchte, so ganz unabhängig vom Geldbeutel etc. des VM.
vlg MC
PS:
Warum werden Tipps gegeben, die zwangsläufig zu einer Belastung des Vertragsverhältnisses führen?