Hausvermietung Filterreinigung Nebenkosten

Ist es rechtens, wenn bei der Anmietung eines Hauses zuzüglich zur Kaltmiete die jährlich auftretenden Kosten für die Wasserfilterreinigung (Entsäuerung) einer Quelle zur Wasserversorgung des Hauses dem Mieter extra in Rechnung gestellt werden?

Ist es rechtens, wenn bei der Anmietung eines Hauses zuzüglich
zur Kaltmiete die jährlich auftretenden Kosten für die
Wasserfilterreinigung (Entsäuerung) einer Quelle zur
Wasserversorgung des Hauses dem Mieter extra in Rechnung
gestellt werden?

Zu den umlagefähigen Kosten nach BetrKV gehören u. a

„…die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage
und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der
Aufbereitungsstoffe …“ (§ 2 Nr. 2)

Die Wasserfilterreinigung gehört zu vorstehenden Betriebskosten.

Wenn die Umlage ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist oder der Mietvertrag die Umlegung aller Kosten nach BetrKV vorsieht, hat der Vermieter einen Anspruch. Andernfalls braucht der Mieter nicht zu zahlen.

Gruß
Zemionow

Hallo Harald,

Ist es rechtens, wenn bei der Anmietung eines Hauses zuzüglich
zur Kaltmiete die jährlich auftretenden Kosten für die
Wasserfilterreinigung (Entsäuerung) einer Quelle zur
Wasserversorgung des Hauses dem Mieter extra in Rechnung
gestellt werden?

ist die Wasserversorgung als umzulegende Betriebskosten vereinbart, so können auch die Kosten der Wasseraufbereitung über die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Das ergibt sich aus der Betriebskostenverordnung §2 Nr.2 (http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html). Hier jedoch eine extra Rechnung zu erstellen ist nicht zulässig, sondern wie schon oben erwähnt hat die Berechnung über die Betriebskostenabrechnung zu erfolgen.

Gruß

Joschi