Wer muss das bezahlen?

Hallo zusammen,

mal wieder denke ich mir: „Hätte ich nur die Finger davon gelassen“. Wir haben vor gut einer Woche einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben. Es war uns von Anfang an nicht so 100% geheuer, weil der Vemieter quasi „inkognito“ bleiben will und uns gegenüber von der Maklerin vertreten wird. Aber wir waren unter Zugzwang - Schimmel in der alten Wohnung, Kind mit Atemwegserkrankung und mit 2 Hunden und 2 Kindern schwer was bezahlbares zu finden.

Aber nun zum eigentlichen Thema:

Angenommen, eine Maklerin (die sich als offizielle Vertreterin des Vermieters darstellt, und selbst auch den Mietvertrag „i.A.“ unterschreibt) macht bei der Besichtigung einer Wohnung die Aussage, dass im Wohnzimmer und allen Schlafzimmern Kabel-TV-Dosen installiert sind. Im einem der Zimmer steht nun aber ein Schrank vor der Wand, hinter dem sich laut Aussage der Maklerin die Dose befindet. Nach der Wohnungsübergabe stellt sich nun heraus, dass hier doch keine Kabel-Dose ist. Die Maklerin läßt den Mietern vom Vermieter ausrichten, dass diser die Dose auf eigenne Kosten installieren lassen soll. Ist das rechtlich korrekt?

Weiterhin angenommen, im Bad sind 2 Spiegelschränke mit Lampen installiert (die Wohnung ist laut MV „teilmöbliert“), aber beim einen kann man die Lampe gar nicht einschalten, beim anderen nicht ausschalten. Das kann der Mieter jedoch erst nach Wohnungsübergabe feststellen, da der Strom erst 3 Tage später eingeschaltet wird.
Die Maklerin lässt nun vom Vermieter ausrichten, dass der Mieter die Spiegelschränke einfach abmontieren und in den Keller stellen soll. Rechtlich korrekt?

Außerdem drängt sich dem Mieter immer mehr der Verdacht auf, dass die Maklerin die Provision zu unrecht kassiert hat. Sie tritt immer mehr als offizielle Vetreterin auf. Kann man davon ausgehen, dass sie das nicht zum Zeitvertreib tut, sondern dafür vom Vermieter (der im deutschsprachigen Ausland wohnt) Geld bekommt und insofern mit ihm in einem wirtschaftlichen Verhältnis steht?

Wäre für eine Einschätzung dankbar.

Danke
Marco

…wer hat soviel Geld :smile:
Hallo

Aber wir waren unter Zugzwang - Schimmel in der alten
Wohnung,

Ja, diese M sind sowieso beliebt, weil die kontaminierten Dinge oft nicht entsorgt werden und in die neue Wohnung gelangen, die dann…

Kind mit Atemwegserkrankung

…auch kein besonders guter Grund für einen VM den M zu nehmen.

und mit 2 Hunden

sowieso

und 2
Kindern schwer was bezahlbares zu finden.

ja, kann mach sich gut vorstellen

Wie kommt es dann, statt dem Vm ein wenig als Vorschuß Dankbarkeit zu zollen anstatt den VM mit „Kleinigkeiten“ anzugehen.

Der VM wird sich wohl fragen, wie dies wohl weiter geht und ob der VM einen Fehler genmacht hat. Keine gute Reklame für diese Art von Familie.(imho)

Aber nun zum eigentlichen Thema:

Angenommen, eine Maklerin (die sich als offizielle Vertreterin
des Vermieters darstellt, und selbst auch den Mietvertrag
„i.A.“ unterschreibt) macht bei der Besichtigung einer Wohnung
die Aussage, dass im Wohnzimmer und allen Schlafzimmern
Kabel-TV-Dosen installiert sind. Im einem der Zimmer steht nun
aber ein Schrank vor der Wand, hinter dem sich laut Aussage
der Maklerin die Dose befindet. Nach der Wohnungsübergabe
stellt sich nun heraus, dass hier doch keine Kabel-Dose ist.
Die Maklerin läßt den Mietern vom Vermieter ausrichten, dass
diser die Dose auf eigenne Kosten installieren lassen soll.
Ist das rechtlich korrekt?

Die Wohnung wird wie besehen gemietet. Alle mündlichen Vereinbarungen werden meist im MV durch den Passus der schriftlichen zu erfolgenden Sondervereinbarungen dann nichtig.

Weiterhin angenommen, im Bad sind 2 Spiegelschränke mit Lampen
installiert (die Wohnung ist laut MV „teilmöbliert“), aber
beim einen kann man die Lampe gar nicht einschalten, beim
anderen nicht ausschalten.

imho wäre dies technisch nicht iO

Das kann der Mieter jedoch erst
nach Wohnungsübergabe feststellen, da der Strom erst 3 Tage
später eingeschaltet wird.

Die Maklerin lässt nun vom Vermieter ausrichten, dass der
Mieter die Spiegelschränke einfach abmontieren und in den
Keller stellen soll. Rechtlich korrekt?

Einfach mal nachsehen, was im MV als vermietete Möbel aufgeführt wären. Wenn kein Spiegelschrank dabei wäre, wäre dieser sozusagen unvermietet überlassen. Wenn dieser aber zB defekt wäre würde dies nicht in der Zuständikeit des VM liegen.
Es steht doch dem M frei ob der M eine Reparatur für günstiger hält als einen neuen zu kaufen.

Wenn der Defekt in der elektrischen Installation der Wohnung zu finden wäre, würde der VM zuständig sein.

Außerdem drängt sich dem Mieter immer mehr der Verdacht auf,
dass die Maklerin die Provision zu unrecht kassiert hat. Sie
tritt immer mehr als offizielle Vetreterin auf. Kann man davon
ausgehen, dass sie das nicht zum Zeitvertreib tut, sondern
dafür vom Vermieter (der im deutschsprachigen Ausland wohnt)
Geld bekommt und insofern mit ihm in einem wirtschaftlichen
Verhältnis steht?

sozusagen als Verwalterin

Wäre für eine Einschätzung dankbar.

Einfach mal im Brett für - Immobilien - nachfragen, da tummeln sich auch Makler.

vlg MC

Hallo

Wie kommt es dann, statt dem Vm ein wenig als Vorschuß
Dankbarkeit zu zollen anstatt den VM mit „Kleinigkeiten“
anzugehen.

Der VM wird sich wohl fragen, wie dies wohl weiter geht und ob
der VM einen Fehler genmacht hat. Keine gute Reklame für diese
Art von Familie.(imho)

Keiner hat was davon geschrieben, dass irgendjemand jemand anderen „angehen“ will, oder? Wollte doch nur mal die Rechtslage kennen. Über den VM kann ich nicht urteilen - den kenne ich nicht. Aber die Maklerin hat schon mehr als ein paar Zusagen nicht eingehalten.

Die Maklerin lässt nun vom Vermieter ausrichten, dass der
Mieter die Spiegelschränke einfach abmontieren und in den
Keller stellen soll. Rechtlich korrekt?

Einfach mal nachsehen, was im MV als vermietete Möbel
aufgeführt wären. Wenn kein Spiegelschrank dabei wäre, wäre
dieser sozusagen unvermietet überlassen. Wenn dieser aber zB
defekt wäre würde dies nicht in der Zuständikeit des VM
liegen.
Es steht doch dem M frei ob der M eine Reparatur für günstiger
hält als einen neuen zu kaufen.

Hm. Nehmen wir mal an, im MV steht eben nur „teilmöbliert“ - es sind keine Einzelstücke aufgelistet. Dann würde ich sagen, entweder die Schränke sind mitvermietet - dann hat sich der VM darum zu kümmern, oder sie sind nicht mitvermietet - dann muss ich die aber nicht im Keller lagern, sondern kann sie entsorgen. Oder bin ich da wieder auf dem Holzweg?

Danke
Marco

Hallo

Wie kommt es dann, statt dem Vm ein wenig als Vorschuß
Dankbarkeit zu zollen anstatt den VM mit „Kleinigkeiten“
anzugehen.

Der VM wird sich wohl fragen, wie dies wohl weiter geht und ob
der VM einen Fehler genmacht hat. Keine gute Reklame für diese
Art von Familie.(imho)

Keiner hat was davon geschrieben, dass irgendjemand jemand
anderen „angehen“ will, oder?

Nach soviel Fragen nach dem rechtlichen liegt dieser Schluß aber nahe.

Wollte doch nur mal die
Rechtslage kennen.

Mit sowenig Detailinfos wohl nur vor Ort vom Profi halbwegs richtig einzuschätzen. Aber Oberflächlich generell s. u.

Über den VM kann ich nicht urteilen - den
kenne ich nicht.

Echt ungewöhnlihc, aber im Grundbuch beim Amt steht sicher der Eigentümer drinn.

Aber die Maklerin hat schon mehr als ein paar
Zusagen nicht eingehalten.

Also wurde doch schon paarmal angegangen…

Einfach mal die Vollmacht bzw. Auftrag vom Eigentümer für die „Maklerin“ zeigen lassen, ob sie überhaupt berechtig wäre, in Vertretung des VM zu agieren. Dort kann sich auch der Name des VM finden lassen.

Rein rechtlich könnte sogar kein rechtskräfiger MV zustande gekommen sein, wenn es an dieser Stelle unlauter zugeht.

Die Maklerin lässt nun vom Vermieter ausrichten, dass der
Mieter die Spiegelschränke einfach abmontieren und in den
Keller stellen soll. Rechtlich korrekt?

Einfach mal nachsehen, was im MV als vermietete Möbel
aufgeführt wären. Wenn kein Spiegelschrank dabei wäre, wäre
dieser sozusagen unvermietet überlassen. Wenn dieser aber zB
defekt wäre würde dies nicht in der Zuständikeit des VM
liegen.
Es steht doch dem M frei ob der M eine Reparatur für günstiger
hält als einen neuen zu kaufen.

Hm. Nehmen wir mal an, im MV steht eben nur „teilmöbliert“ -
es sind keine Einzelstücke aufgelistet.

Ja, dann sind ja alle Optionen für Spekulationen offen gelassen worden.

Dann würde ich sagen,
entweder die Schränke sind mitvermietet - dann hat sich der VM
darum zu kümmern,

Der VM hat sich gekümmert. Der VM teilte mit diese Schränke nicht vermietet zu haben. Der M müßte nun einen Beweis für seine gegenteilige Behauptung vorbringen. Kann der M dies, hat der M gute Chancen…

oder sie sind nicht mitvermietet - dann muss
ich die aber nicht im Keller lagern, sondern kann sie
entsorgen. Oder bin ich da wieder auf dem Holzweg?

Dann könnte man den VM fragen, wem die Schränke gehören und ob ein vermeindlicher Eigentümer sie bald abholen wolle. Wenn sich die Dinge als besitzlos herausstellen und der VM daruf keine Ansprüche erhebt (eher wohl nicht) dann kann der M damit verfahren wie es dem M beliebt.

Danke

gern geschehen

vlg MC

PS:
Zur Ergänznug zu meinem vorherigen Text:
Der VM wäre für die elektrischen Installationen zur Wohnung (idR in den Wänden) gehörend zuständig. Unvermietete elektrische Geräte fallen nicht darunter.

Bei Defekten stellt sich oft die Frage des Verschuldens (oft strittig), weil der Verursacher den Schaden dann zu begleichen (zB bezahlen) hätte. Bei Kindern werden oft die Eltern als Begleicher angesehen.