Darf der vermieter durch unsere wohnung in seine a

Darf ein Vermieter ohne die Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten, wenn in der Wohnung zwei Räume liegen, die nicht zum Mietverhältnis gehören? Der Vermieter aber, um in diese Räume zu gelangen, durch den Wohnungsflur des Mieters gehen muss?
Muss er sich nicht dennoch rechtszeitig ankündigen, damit der Mieter a) davon in Kenntnis gesetzt wird und b) anwensend ist?

Und wie ist es, wenn mündlich die Absprache gilt, dass der Mieter einen dieser beiden Räume nutzen darf, ohne Mehrkosten? Muss der Vermieter dann nicht erst recht bescheid sagen, dass er die Räume betreten will?

Und darf der Mieter in seine Haustür ein anderes Schloss einbauen lassen? Damit der Vermieter eben nicht mehr ungefragt die Wohnung betreten darf?

Wohnung zur Untermiete oder nicht?
Hallo,

Darf ein Vermieter ohne die Zustimmung des Mieters die Wohnung
betreten, wenn in der Wohnung zwei Räume liegen, die nicht zum
Mietverhältnis gehören?

Was steht denn dazu im MV?

Der Vermieter aber, um in diese Räume
zu gelangen, durch den Wohnungsflur des Mieters gehen muss?

Wenn nur ein Teil der Wohnung vermietet wurde, könnte dies eine Wohngemeinschaft (hier nicht nach GBR) sein.

Der VM, der noch Wohnraum in der Wohnung besitzt (zutrittsrecht hat), wäre der VM dann ein Wohngemeinschaftspartner.

Muss er sich nicht dennoch rechtszeitig ankündigen, damit der
Mieter a) davon in Kenntnis gesetzt wird und b) anwensend ist?

Seit wann muß sich ein WG-Parnter ankündigen?

Und wie ist es, wenn mündlich die Absprache gilt, dass der
Mieter einen dieser beiden Räume nutzen darf, ohne Mehrkosten?

Dann hätte der VM keinen Anteil (in Besitz) mehr an der Wohnung und das WG-Verhältnis kommt zum erliegen. Allerdings können mündliche Absprachen schlecht bewiesen werden und die Erinnerungsrate sinkt bei Ungemach erheblich.

Muss der Vermieter dann nicht erst recht bescheid sagen, dass
er die Räume betreten will?

Je nachdem wie der Status des VM nun wirklich wäre. Am besten wäre eine schriftliche Vereinbarung darüber, die Klarheit schafft.

Und darf der Mieter in seine Haustür ein anderes Schloss
einbauen lassen?

Wie würde es ein WG-Partner finden, wenn plötzlich sein Mitpartner ein neues Schloss einbaut? Hier wäre sin sofortiger Kündigungsgrund gegeben, da der Zutritt zum Anteil verhindert würde.

Damit der Vermieter eben nicht mehr ungefragt
die Wohnung betreten darf?

Wenn man in einer WG ein Zimmer zur Untermiete hat, so wäre der VM der Hauptmieter (HM) der Wohnung. Hier wäre der HM eben auch der VM und wohl auch Eigentümer, das geht auch.

Es wäre also zu klären, ob ein Untermietvertrag vorliegt indem der Eigentümer gleichzeitig auch Räume für sich vorhält und damit Wohnungspartner wäre. Dazu muß der VM nicht in der Wohnung wohnen.

vlg MC

PS:
Dieser Trick als VM als Mitbenutzer eines Wohnraumes zu sein und damit Zugangsrechte zu haben liegt meist an der Angst des VM, das sein Eigentum mißbraucht wird.

Nimm die Angst vom VM und der wird auf seine Zugangsrechte verzichten. Wenn das nicht fruchtet hilft bei diesem Störemfpinden eben nur der Umzug. Dann sollte sorgfältiger der MV abgeschlossen werden.