Guten Abend,
Nehmen wir an Person A und Person B mieten sich zusammen eine Wohnung,das heisst sie stehen beide im Mietvertrag, nach 4Jahren zieht Person A aber aus, und Person B bleibt in der Wohnung und zahlt weiterhin püntklich die Miete.
Muss Person B seinen Vermietern diesen Auszug mitteilen?
ODer Muss Person A das selber den Vermietern mitteilen ?
Wenn ja, wie lange nach dem Auszug von Person A muss Person B das den Vermietern mitteilen? Und wenn Person B das nicht den Vermietern mitteilt kann das ein Kündigungsgrund sein, obwohl die Miete weiterhin bezahlt wird?
MfG