Mit-Mieter-Auszug

Guten Abend,

Nehmen wir an Person A und Person B mieten sich zusammen eine Wohnung,das heisst sie stehen beide im Mietvertrag, nach 4Jahren zieht Person A aber aus, und Person B bleibt in der Wohnung und zahlt weiterhin püntklich die Miete.

Muss Person B seinen Vermietern diesen Auszug mitteilen?
ODer Muss Person A das selber den Vermietern mitteilen ?

Wenn ja, wie lange nach dem Auszug von Person A muss Person B das den Vermietern mitteilen? Und wenn Person B das nicht den Vermietern mitteilt kann das ein Kündigungsgrund sein, obwohl die Miete weiterhin bezahlt wird?

MfG

Hallo CeeJay,

Muss Person B seinen Vermietern diesen Auszug mitteilen?
ODer Muss Person A das selber den Vermietern mitteilen ?

Weder Person A noch Person B muß dem Vermieter den Auszug anzeigen.
Jedoch besteht das Mietverhältnis mit Person A auch nach dem Auszug weiter. Sollte also Person B ihren Verpflichtungen nicht nach kommen, so haftet ebenfalls Person A.
Möchte Person A aus dem Mietvertrag, so bedeutet dies eine Vertragsänderung, die der Zustimmung aller Parteien (Person A, Person B und Vermieter) bedarf.

Gruß

Joschi