Hallo,
In einem Haus wohnt ein Mieter. Der Eigentümer lebt nicht mehr und die Immobilie wird vom Gericht verwaltet. Nun will das Gericht, dass das Haus verkauft wird.
Das Haus steht nun zum Verkauf, die jezigen Mieter sollten am liebsten ausziehen.Eine Kündigung wurde noch nicht geschrieben.
Wenn es nun für den Mieter kaum möglich ist ein Haus zu finden das nicht über Makler vermittelt wird, ist es dann möglich vom Jetzigen Verwalter die Maklerprovision zu verlangen? Oder muss in jedem Fall der Mieter die Provision zahlen?
Danke schon mal für die Antworten
MfG
Hallo,
unvermietet ist das Objekt ggf. besser zu verwerten, und daher „möchte“ man gerne, dass die Mieter ausziehen. Mehr als eine freundliche Bitte ist dies aber nicht, denn Kauf bricht nicht Miete. Ob ggf. ein neuer Eigentümer dann Eigenbedarf anmelden könnte, steht auf einem anderen Blatt.
Ansonsten gäbe es ein Kündigungsrecht nur dann, wenn die wirtschaftliche Nutzung des Objekts mit den aktuellen Mietverträgen mehr oder weniger unmöglich ist. Aber da man hierüber vortrefflich streiten kann, wäre es eine Überlegung wert, mit einer so begründeten Kündigung vor Gericht zu gehen.
Eine andere Idee wäre natürlich, mit dem aktuellen Verwalter einen Deal zu machen, dass man kurzfristig bereit ist auszuziehen, wenn der die Maklerkosten übernimmt. Das ist aber alles Verhandlungsgeschick und private Vereinbarung zwischen den Beteiligten.
Gruß vom Wiz