Wohnungsmangel

hallo, habe bereits relativ erfolglos gegoogelt und nix gefunden was mich zufrieden stimmt.

nehmen wir mal an es gäbe ein kleines haus mit reetdach und teilausgebautem dachgeschoss

in diesem haus befinden sich nun unten ein wohnzimmer, ein schlafzimmer eine küche ein bad

nun wurde dieses haus angemietet und mit dem haus wurden die „einbauküche“ und eine gartenlaube migemietet.

nun treten diverse mängel auf, die ich so nrgends in einer tabelle finden kann.

im schlafzimmer ist holzfussboden unter dem sich mäuse eingenistet haben, es wird mit fallen nachgestellt (spitzmäuse, seit weihnachten 6 gefangen)
die einbauküche fällt langsam auseinander, eine schranktüre st bereits raus, die arbeitsplatte quillt auf, kein wasserdruck auf warm und kalt und der herd löst den fi aus wenn mehr als 3 platten laufen.

im bedezimmer braucht die spülung 20 minuten bis sie wieder voll ist.

die gartenlaube gedacht als geräteschuppen fällt fat in sich zusammen und hat einen starken neigungswinkel, so das sie fetgebunden ist.

die zimmertüren sind bis auf eine neue alle sehr schlecht.

die gasheizung macht geräusche.

es gibt am haus keine regenrinne, bzw kein vordach vor der haustür.

die haustür schließt nur sehr schwer.

die terasse musste im letzten jeaht entfernt werden da sie morsch war un eine gefarh darstellte.

wieviel mietminderung wären für die einzelnen posten drin?
was muss der mieter was der VM machen?
danbke im vorraus

gemietetes Reetdachhaus, diverse Mängel
Hallo

hallo, habe bereits relativ erfolglos gegoogelt und nix
gefunden was mich zufrieden stimmt.

kann man sich vorstellen

nehmen wir mal an es gäbe ein kleines haus mit reetdach und
teilausgebautem dachgeschoss

Also generell hat ein M für ein altes Haus keinen Anspruch auf einen Neubaustandard. Wer ein altes Auto hat muß eben auch schon mal Abstriche machen.

in diesem haus befinden sich nun unten ein wohnzimmer, ein
schlafzimmer eine küche ein bad

warum auch nicht

nun wurde dieses haus angemietet und mit dem haus wurden die
„einbauküche“ und eine gartenlaube migemietet.

Es wurde eben nur das gemietet, was auch im MV steht. Wenn dort keine EBK oder Gartenlaube steht, so sind dies Sachen, die da waren, aber wofür keine Miete entrichtet wird und somit auch kein Anspruch auf Erhaltung.

nun treten diverse mängel auf, die ich so nrgends in einer
tabelle finden kann.

Klar, weil diese Tabellen keine Tabelle als solches ist, sondern ein Liste von Gerichtsurteilen…

im schlafzimmer ist holzfussboden unter dem sich mäuse
eingenistet haben, es wird mit fallen nachgestellt
(spitzmäuse, seit weihnachten 6 gefangen)

gut
Für die Ungezieferbeseitigung wäre iZ der VM zuständig. Da meist dieser Punkt als Umlage in MV aufgeführt wird, müßte dann der M die Kosten tragen.

Zuallererst müßte dieser Mangel an den VM gemeldet werden, weil sich der M für einen evt. größeren Folgeschaden selbst anteilig haftbar macht.

die einbauküche fällt langsam auseinander, eine schranktüre st
bereits raus, die arbeitsplatte quillt auf,

s. o.
Wenn die EBK mitvermeitet wurde, so wäre auch zu prüfen, ob der M durch unsachgemäße Benutzung der Verursacher wäre. Die Rechnung ginge dann an dem M als Schadensersatzleistung.

kein wasserdruck
auf warm und kalt

Hier wäre der VM zuständig. Wenn nur ein geringer Wasserdruck vorhanden wäre (langsames statt garnicht laufendes Wasser) müßte uU auch die Anschlußlage mal geprüft werden.

und der herd löst den fi aus wenn mehr als 3
platten laufen.

In so einem alten Haus wurde früher nur eine Phase statt 3 Phasen Strom verlegt. Dieser alte Standard wurde leider mitgemietet. Ein Anspruch auf Modernisierung besteht nicht.

im bedezimmer braucht die spülung 20 minuten bis sie wieder
voll ist.

Hier gibt es ein Einstellventil. Wenn dieses Defekt wäre, so kann dies erstetzt werden. Es gibt aber oft eine Kleinreparaturklausel, die den M zur Zahlung heranziehen könnte.

die gartenlaube gedacht als geräteschuppen fällt fat in sich
zusammen und hat einen starken neigungswinkel, so das sie
fetgebunden ist.

mitgemietet? s. o. u. u.

die zimmertüren sind bis auf eine neue alle sehr schlecht.

Ja, die Orginaltüren sind eben schon Antik :smile:
Andere geben dafür viel Geld aus…

Mal in den MV schauen, ob der M schon mal ggf. mit den Schönheitsreparaturen (auch der Türen) im Verzug wäre.

die gasheizung macht geräusche.

Geräusche gehören zur Technik dazu.
(Was soll man über so eine spärliche Info sonst schreiben?)

es gibt am haus keine regenrinne,

Hmm, kann es sein, das Reetdächer von gaaaanz früher keine hatten?
Im übrigen wäre die nicht mitgemietet und somit auch nicht zur Minderung geeignet.

bzw kein vordach vor der
haustür.

Wie wäre es noch mit einer fehleden Fußbodenheizung?
Hat den der M ein Recht auf ein Vordach?
Kann der M dies nachvollziehbar beweisen?
Kann es sein das der M jetzt Wünsche hat, die bei Anmietung leider nicht vereinbart wurden?

die haustür schließt nur sehr schwer.

Für Altbauen schon mal möglich.
Ist den der M so schwach?

die terasse musste im letzten jeaht entfernt werden da sie
morsch war un eine gefarh darstellte.

Na, dann wurde ja schon mal reagiert.

wieviel mietminderung wären für die einzelnen posten drin?

???
Wurden schon Mängel angemeldet? Weil vorher kaum eine Minderung erfolgen kann. Bei verspäteten Meldungen würde der M die Mehrkosten daraus bezahlen und eine Minderung würde ebenfalls uU (teilweise) entfallen.

was muss der mieter was der VM machen?

Der VM kann nur schnell reagieren, wenn der M Mängel zeitnah mitteilt. Danach kann auch nach dem Verursacherprinzip ggf. Schadensersatz vom M erfolgen. Für Mängel, für die der M nichts kann, entscheidet ggf. der MV über die Umlage der Kosten.

Sind Instandhaltungsarbeiten (evt. Laube) nötig bezahlt dies der VM.
Ist eine Terasse mitgemietet (siehe MV) kann der Betrag entsprechend der Terassenquadratmeter /2 bzw. /3 geteilt werden und als verringerte Quadratmeter für die Miete gemindert werden.

Ein Ersatzpflicht besteht imho nicht.

danbke im vorraus

vlg MC

PS:
WEnn sich der M nicht mehr wohlfühlt, kann ein Umzug Wunder bewirken.

es sei dazu gesagt das der m und seine frau beide schwerbehindert sind, und selber fast nix könene, aufgrund des gesundheitlichen zuzstandes können sie net mehr arbeiten und haben nur h4, die arge leht einen umzug ab mit der begründung das die wohnung genüge und das sie mit den mängeln leben müssen, sie bekämen nunmal h4 und sollen zufrieden sein.

die terasse haben die kinder der m zur gefahrenabwehr auf eigene kosten entsorgt vm wurde informiert.

bin neugierig …
Hallo,

das was dem M da so passiert, ist alles sehr bedauerlich. Ich persönlich würde ja einfach dieses Haus auf eigene Kosten „modernisieren“. Wenn man gebraucht kauft, geht das auch mit kleinem Budget, z.B. lässt sich die Küche sicher durch eine gebrauchte, aber bessere Küche ersetzen. Aber vorher den Vermieter fragen, ob’s ok ist!

Warum ich eigentlich schreibe: Ich bin neugierig. Was kostet denn so ein Haus an Miete? Weil ich will nämlich auch in einem Haus wohnen, und so eines könnte ich mir vielleicht leisten …

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

Fakt ist, wenn Mängel an einer Mietsache auftreten (nicht wenn sie schon bei Einzug vorhanden waren und hingenommen wurden), dann hat der Mieter das Recht darauf, das diese Mängel vom VM beseitigt werden.

Ist der Gebrauch der Mietsache maßgeblich (!) beeinträchtigt, dann hat der Mieter das Recht die Miete zu mindern, mindestens bis zur Schadensbeseitigung.

Das sind grundsätzliche Fakten. Tatsache ist aber auch, das jede (gerichtliche) Entscheidung über die Höhe einer Mietminderung und damit die prozentuale Aufteilung in etwaigen Mietminderungstabellen jeweils auf Einzelentscheidungen beruht. Soll heissen: Jeder Fall ist anders und muss anders bewertet werden.

Deswegen gilt: Erst VM auf die Mängel aufmerksam machen und zwar schriftlich, nicht per Telefon. Ausreichend Zeit zur Mängelbeseitigung geben.

Klappt das nicht und sind die Mängel weder schon vorhanden gewesen, noch selbst verursacht, etwa durch unzureichende Pflege des Mietobjektes, dann sollte der Mieter unbedingt fachliche Hilfe in Anspruch nehmen und zusammen mit dem Mieterschutzbund oder einem Anwalt eine Mietminderung in Angriff nehmen.

Es gibt einfach zu viele rechtliche Fallstricke, als das man sich anhand Internetrecherchierter Tabellen selbst daran setzen sollte.

Gruß
Nita

Hallo,

Welche besonderen Rechte sollen denn durch Beschwerden neu entstehen können bei einem MV?

Hat der M Pflichten im MV übernommen so wäre der M für die Ersatzleistung zuständig.

Wenn man also nicht selbst (mehr) kann, sollte eben ein Ersatz(-fachmann) geordert werden. (Stichwort Plegeversicherung)

btw
Ein Haus mit womöglich Grundstück sei schon eine noble Herberge, die hier von Amt (also der Allgemeinheit) bezahlt wird…

Zur Terasse:
Wenn der VM keine Zustimmung zur dessen Entfernung gegeben hat, so wäre der M dafür Schadensersatzpflichtig und muß sich evt. gegen Diebstahl verantworten. Eine Minderung käme dann auch nicht mehrt in Frage.

Verbote Eigenmacht gegen Gefahr im Verzug wird hier wohl kaum ausreichen, da ein Absperren des Bereichs genügt hätte.

Zur Mietminerung:
Eine Minderung würde nicht dem M sondern dem Amt zugute kommen, das würde einfach den Mietzahlungen verringern.
Es wäre aber ein guter Erfolg wenn man die VM ärgern möchte und dann das MV-Verhältnis dadurch am Boden liegt. Nur wem nutzt das? Der VM hätte dann eben noch weniger Geld etwas zu investieren.

vlg MC

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
(hmm, mir fallen einfach immer wieder unglückliche Wortwahl auf…)

Fakt ist, wenn Mängel an einer Mietsache auftreten (nicht wenn
sie schon bei Einzug vorhanden waren und hingenommen wurden),
dann hat der Mieter das Recht darauf, das diese Mängel vom VM
beseitigt werden.

*seuftz*
Nein, der VM wäre zuständig diese beseitigen zu - lassen -. Eine eigene Handwerksarbeit vom VM wäre nicht das Recht des M.

Ist der Gebrauch der Mietsache maßgeblich (!) beeinträchtigt,
dann hat der Mieter das Recht die Miete zu mindern, mindestens
bis zur Schadensbeseitigung.

Nur wenn der Mangel nicht vom M etc. verursacht und verschleppt wurde!

Das sind grundsätzliche Fakten.

veto

Tatsache ist aber auch, das
jede (gerichtliche) Entscheidung über die Höhe einer
Mietminderung und damit die prozentuale Aufteilung in etwaigen
Mietminderungstabellen

Gut dann gebe doch mal einen Link von einer Tabelle an, die keine Liste wäre, am gesten gleich hier:

jeweils auf Einzelentscheidungen
beruht. Soll heissen: Jeder Fall ist anders und muss anders
bewertet werden.

genau

Deswegen gilt: Erst VM auf die Mängel aufmerksam machen und
zwar schriftlich, nicht per Telefon. Ausreichend Zeit zur
Mängelbeseitigung geben.

Und auch gleich den ungehinderten Zutritt zusichern etc…

Klappt das nicht und sind die Mängel weder schon vorhanden
gewesen, noch selbst verursacht, etwa durch unzureichende
Pflege des Mietobjektes, dann sollte der Mieter unbedingt
fachliche Hilfe in Anspruch nehmen und zusammen mit dem
Mieterschutzbund oder einem Anwalt eine Mietminderung in
Angriff nehmen.

Statt Angriff könnte auch Beratung helfen :smile:

Es gibt einfach zu viele rechtliche Fallstricke, als das man
sich anhand Internetrecherchierter Tabellen selbst daran
setzen sollte.

Nur weil man es öffter Wiederholt wird es nicht wahrer.
(Tabellen haben eine x und y Ausrichtung mit Zeilen - und - Spalten, Listen haben eben nur Zeilen {senkrecht}…)

Bei Tabellen wird der Eindruck vermittelt, das daraus etwas über einen Wert ableitet (zB für seine Eingangsparameter) werden kann, das wäre eben auch hier nicht der Fall.

Gruß
Nita

auch MC