Familie A wohnt ein einem Drei-Parteien Mietshaus und wundert sich schon über einen langen Zeitraum über die imensen Stromkosten.
Nach überprüfung des Stromverbrauchs durch herrausnehmen der Sicherungen stellt Familie A fest das der Stromzähler auch läuft wenn alle Sicherungen ausgeschaltet sind.
Da sich Familie A sicher ist das hier etwas nicht stimmen kann informiert sie ihren Vermieter, der einen Elektriker kommen lässt um die Leitungen zu überprüfen.
Hierbei stellt sich heraus das diverse Stromabnehmer über den Zähler der Familie liefen die da nicht hätten sein dürfen, wie zb. Heizungsanlage für das gesamte Haus, Kellerbeleuchtung, Gegensprech- und Klingelanlage, sowie ein Großteil des Stromes der Küche des Mieters unter der Familie A.
Die Famile A hat sich nun ihren Zählerstand notiert und der Elektriker hat die Leitungen so verlegt das die Mieter unter der Familie nun ihren Küchenstrom auch über ihren Zähler laufen haben.
Nun wohnt die Familie aber aber schon fast drei Jahre in dem Haus und hat hier natürlich Strom gezahlt den sie gar nicht verbraucht haben.
Nun möchte Familie A an ihren Vermieter herantreten um die zuviel gezahlten Stromkosten irgendwie geltend zu machen, daher haben sie in den fogenden drei Monaten regelmäßig den Zähler abgelesen um Durchschnittswerte errechen zu können um diese mit den vorangegangenen Jahresrechnungen vergleichen zu können.
Jedoch besteht die Schwierigkeit das die neuen Werte alle in den Wintermonaten abgelesen werden und somit wohl deutlich höher liegen als zur übrigen Jahreszeit.
Wie kann Famile A nun bestmöglich an den Vermieter herantreten und ihre Werte berechen?
am besten wäre mit dem VM zu sprechen und über einen Schadensersatz durch mangelde Elektroinstallation zu verhandeln.
Da könnte ein angemessener Pauschalbetrag eine einfache annehmbare Lösung sein.
Man könnte sich auch einigen die nächste Jahresablesung abzuwarten und den Differenzbetrag errechnen. Dazu wäre es von Vorteil sich den Stand zum Zeitpunkt der Reparatur zu notieren und genau ein jahr später wieder abzulesen.
Gut wäre es allemal, wenn der VM bereit erklärt einen Schadensersatz zu leisten.
das Problem ist das bis zur nächsten Jahresabrechnung noch ca.8 Monate vergehen würden.
Die Familie hat sich seit änderung durch den Elektriker monatlich den Stromverbrauch aufgeschrieben hat aber jetzt Probleme einen Durchschnittswert zu ermitteln - da die änderung im Oktober stattfand und somit bislang nur die Wintermonate als Vergleich dienen in denen der Stromverbrauch natürlich wesentlich höher ist.
das Problem ist das bis zur nächsten Jahresabrechnung noch
ca.8 Monate vergehen würden.
Wo soll da ein Probelm liegen? Die Verjährung würde dann noch 3 Jahre dauern. Wenn das Geld so dringend wäre, könnte die Pauschallösung schnelle Abhilfe schaffen.
Die Familie hat sich seit änderung durch den Elektriker
monatlich den Stromverbrauch aufgeschrieben hat aber jetzt
Probleme einen Durchschnittswert zu ermitteln - da die
änderung im Oktober stattfand und somit bislang nur die
Wintermonate als Vergleich dienen in denen der Stromverbrauch
natürlich wesentlich höher ist.
Ja, deshalb soll ja ein Jahr abgewartet werden. Die monatlichen Daten wäre uU entbehrlich.