Hallo, es gibt eine Frage:
welche ordentliche Kündigungsfrist gilt für einen seit 08 /1994 geschlossenen Wohnungs-Mietvertrag, der vom Mieter zum Ende 05/ 2010 gekündigt wurde? Es waren keine sich selbstständig verlängernden Fristen vereinbart.
Vielen Dank für 1 Antwort
Hallo MKA,
welche ordentliche Kündigungsfrist gilt für einen seit 08
/1994 geschlossenen Wohnungs-Mietvertrag
Ordentliche Kündigung durch
Mieter: 3 Monate
Vermieter: 9 Monate (nach §573a BGB 12 Monate)
Gruß
Joschi