Umzug aus fast unbewohnbarer Wohnung

Hallo,

nehmen wir einmal folgenden Fall an:

Mieterin M (bezieht Hartz4) wohnt bisher in einer ziemlichen Bruchbude, Fenster vollkommen undicht, großflächig Schimmel an Wänden, alles feucht, Möbel werden schon angegriffen, Schimmel greift auf Küchenschränke über usw.
M hat zwei Kinder, eines ist ständig krank (Atemwege), Arzt sagt, kommt von der Wohnung.
M hat schon oft dem Vermieter den Zustand mitgeteilt, auch der Hartz4-Stelle ihr Leid geklagt, bisher leider immer nur mündlich.
Vermieter will nichts an dem Haus tun, o-Text: „wird eh irgendwann abgerissen!“

Nun hat M eine neue Wohnung gefunden, Hartz4-Stelle ist auch für den Umzug. M hat den Mietvertrag gekündigt und versucht, sich mit dem Vermieter zu einigen, um kurzfristig und im Guten rauszukommen.

Vermieter sagt erst, sie soll Nachmieter stellen. Sie hat mehrere benannt, die sogar einziehen wollen. Vermieter stellt sich aber bei den Nachmietern ständig quer.

M würde zwei Monatsmieten verlieren, wenn sie nicht aus dem Vertrag kommt.

Was könnte M machen?

Meine Meinung: fristlos kündigen mit Hinweis auf die Unbewohnbarkeit der Wohnung und die Gesundheitsgefahr.

Was muss M beachten? Steht M Prozesskostenbeihilfe zu, wenn sie es einem Anwalt übergeben will?

Danke für die Hilfe.

Grüße

Holygrail

Hallo,

eine Mietdoppelbelastung ist für die meisten Menschen unangenehm bis kaum zu stemmen. Leider sind Verträge aber einzuhalten, das ist auch bei den weniger begüterten Mitmenschen so.

Der VM muss keinen Nachmieter akzeptieren. Er hat das Recht in seine Wohnung zu nehmen, wen er will.

Schimmel berechtigt, wenn er gesundheitsgefährdend ist, tatsächlich unter Umständen zu fristlosen Kündigung. Hier mal eine recht gute Erklärung der rechtlichen Möglichkeiten: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schimm…

Der Mieter muss seine Rechte nicht zwingend gerichtlich durchsetzen. Ob der VM gegen den Mieter klagen würde, oder ob evtl. in der Folge noch ein Prozess eingeleitet wird (von welcher Seite auch immer) kann ja noch nicht abgesehen werden.

Wahrscheinlicher ist es eher, dass der VM die Kaution des Mieters einbehält. Das wird der Mieter aber auch erst später feststellen, da bis zur Kautionsauszahlung einige Monate vergehen können.

Gruß
Nita