In einem Zweifamilienhaus wird seit April 2005 eine Wohnung vermietet.Dieser Mieter hat einen Mietvorvertrag wo vermerkt ist:Wer zieht ein,wer vermietet,Mietzins Kaltmiete,Garagenmiete, Nebenkostenpauschale ohne Aufschlüsselung.Der Mieter ist ein Bekannter der Vermieter,deshalb nahmen man das recht locker das der Mieter sagte er bräuchte keinen richtigen Mietvertrag.Jetzt hat der Mieter gekündigt und der Ärger ist groß!Der Mieter hat Klage eingereicht und verlangt die kompletten Nebenkosten zurück obwohl er die Nebenkostenabrechnungen immer akzeptiert und bezahlt hat.Wie sieht das denn jetzt aus?Könnte er damit durchkommen?
Hallo und willkommen, neuer WWWler!
Darf ich dich darauf aufmerksam machen, dass Antworten schneller und freundlicher ausfallen, wenn man kleine Gefälligkeiten in seine Anfragen einbaut?
Ein Gruß ist etwas nettes, aber viel wichtiger ist die Lesbarkeit des Textes. Ein oder zwei Absätze geschickt eingestreut, erleichtern hier das Lesevergnügen enorm.
So, nachdem wir nun den Lehrerteil abgehakt haben zur Frage / Antwort:
Wenn ein schriftlicher Mietvorvertrag existiert, in welchem zumindest schon mal Mieter, VM, Mietobjekt, Mietzins und Nebenkosten aufgeführt sind zudem ein mehrjähriges Mietverhältnis einschließlich beweisbarer Abrechnungen und daraus resultierter Zahlungen (Nachzahlungen? Nachgelagerte Pauschalzahlungen?) existiert m.E. ein gültiger Mietvertrag.
Daher behaupte ich jetzt mal ganz kühn, das - ohne Gewähr - der Mieter damit nicht durchkommt.
Wenn er aber schon Klage eingereicht hat, wäre das jetzt der richtige Zeitpunkt für den VM seinen Hintern mitsamt allen verfügbaren Dokumenten zum nächsten Anwalt (für Mietrecht) zu schwingen und seine Erwiderung vorzubereiten.
Ein Forum hilft da m.E. nicht mehr viel weiter.
Gruß
Nita (kein Anwalt)
Hallo Nita,
Danke erstmal für deine Antwort.Ich hatte den Artikel geschrieben(auch mit Anrede und netten Worten)und war verunsichert bei der Belehrung bevor ich ihn abschicken konnte.Daraufhin habe ich den Text neu und unpersönlich gestaltet und abgeschickt…!Na,ja aber du hast ja schonmal geantwortet und ich hoffe ich bekomme noch ein paar positive Antworten dazu denn das macht mich ziemlich fertig.Unser Mieter ist schon echt boshaft…!LG miragegirl
Ein Vorvertrag ist ein Vorvertrag und kein Mietvertrag. Der Mietvertrag, der wohl offensichtlich zu Stande kam, ist dann wohl ein ‚mündlicher‘ Dies ist durchaus möglich und rechtens. Allerdings gibt das BGB dann die Bedingungen vor. Und dies bedeutet nun mal: HK (so nicht Selbstbezahler), Nk sowie die Schönheitsreparaturen sind im Mietpreis enthalten.
Mein Tipp geht daher mehr in die Richtung: Mieter gewinnt.
Allerdings nur die Teile die noch nicht verjährt sind.
vnA
Hi,
also im Mietvorvertrag steht das der solange gilt bis der Mietvertrag geschlossen wird.Keine Zeitbegrenzung!Wieso sollte dann der Mieter recht haben?Ich finde das total unlogisch,der Mieter wohnt doch da,ist gemeldet,macht Müll usw.!Wenn doch ein Vertrag besteht,ob Miet oder Vorvertrag,aus dem die Einzelheiten hervorgehen und wo seit 2005 alles gezahlt wurde ohne murren,ordentliche Abrechnungen wurden auch erstellt!Mit welcher Begründung?Oder gibt es ein Gesetz wo ein Zeitfenster vorgegeben wird:Mietvorvertrag gilt zB.5 Monate und dann nicht mehr?Bin mal gespannt auf die Antworten,lg miragegirl
Hi,
also im Mietvorvertrag steht das der solange gilt bis der
Mietvertrag geschlossen wird.
Ich liebe es, wenn das fiktive Beispiel im Verlauf der Diskussion noch durch diverse Details verändert wird.
Keine Zeitbegrenzung!Wieso sollte
dann der Mieter recht haben?
Ein Vorvertrag ist ja nun mal lediglich eine Absichtserklärung.
Ich finde das total unlogisch,der
Mieter wohnt doch da,ist gemeldet,macht Müll usw.!
Ja, es gilt das BGB und in dem steht, dass diese Kosten im Mietzins enthalten sind.
Wenn doch
ein Vertrag besteht,ob Miet oder Vorvertrag,
Warum zum Teufel macht man Vorverträge?
aus dem die
Einzelheiten hervorgehen und wo seit 2005 alles gezahlt wurde
ohne murren,ordentliche Abrechnungen wurden auch erstellt!
‚ordentliche Abrechnungen‘, wozu das? Ich gehe davon aus, dass eine Pauschale geleistet werden sollte. Ist dies der Grund, warum dann lediglich ein mündlicher Vertrag auf BGB-Basis abgeschlossen wurde?
Mit
welcher Begründung?
Dass es halt ein BGB-Vertrag ist.
Oder gibt es ein Gesetz wo ein Zeitfenster
vorgegeben wird:Mietvorvertrag gilt zB.5 Monate und dann nicht
mehr?
Nein, wozu auch?
Bin mal gespannt auf die Antworten,lg miragegirl
vnA
Hallo vnA,
ich sehe das etwas anders.
Besteht ein solcher Vorvertrag und wird dann wie wohl hier geschehen ein mündlicher Mietvertrag geschlossen, so liegt die Vermutung nahe, dass dieser nun mündlich geschlossene Mietvertrag genau die Bedingungen des Vorvertrages beinhalten soll. Da würde es meiner Ansicht durchaus genügen, wenn man sich bei Einzug einig ist, dass zu den Konditionen des Vorvertrages der mündliche Mietvertrag gelten soll.
Selbst wenn ein mündlicher Mietvertrag geschlossen wurde, heißt das ja noch lange nicht, dass die §§ des BGBs wie ohne abweichende Vereinbarung greifen, weil schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, sondern das Problem besteht in der Beweisbarkeit der mündlichen Absprache.
Soll aber nur meine Meinung widerspiegeln.
Gruß
Joschi