Hausmeister schwarz abgerechnet ?

vermieter V hat in seiner umlagenabrechnung jedes jahr eine position für den hausmeister/ reinigungsdienst ausgewiesen.

für alle positionen der abrechnung liegen rechnungen bei, nur hinsichtlich dieser position gibt es keine belege.

ein hausmeister/ reinigungsdienst kommt tatsächlich einmal die woche und reinigt das treppenhaus und kehrt die straße.

allerdings kommt bei der berechnung auf das jahr gesehen hier ein betrag von ca. 22,50 pro stunde heraus.

kann man zur prüfung den vermieter anhalten auch für diesen betrag einen beleg ranzuschaffen ?

was wäre, wenn er das nicht tut, weil er eben keinen hat ?

könnte man evtl. auch rückforderungen auf altjahre stellen ?

wäre man verpflichtet diese schwarzarbeit mitzutragen ?

danke

gruß inder

Ich würde nich so weit gehen und schwarzarbeit unterstellen.

es reicht alle mal aus wenn vm quittungen vorlegt, es gibt keine pflicht einer rechnung und märchensteuer.
belege muss er aber auf nachfrage vorweisen (können). wenn nicht ist dwer posten kürzbar…