Reinigung Boden unter Balkon bei Auszug

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Der zur fiktiven Mietwohnung gehörende Balkon ist mit einem massiven Holzbohlenbelag ausgestattet, unter dem sich eine Metallwanne mit Entwässerung befindet. Durch die breiten Ritzen zwischen den Holzbohlen kann während der Nutzungsdauer zB Laub in die Metallwanne fallen, die Mieter vermeiden aber Verschmutzung durch zB Blumenerde o.ä.

Bei bevorstehendem Auszug werden die Mieter durch den Vermieter u.a. schriftlich zur Reinigung des Balkonbodens aufgefordert. Diese wird durchgeführt - eine Reinigung der Metallwanne unterbleibt aber, da die Bohlen nur in einem Stück mit viel Kraft angehoben werden können und dadurch während der Reinigung aus Sicht der Mieter eine unzumutbare Verletzungsgefahr und die Möglichkeit von Beschädigung bestünden.

Der Vermieter nimmt den Standpunkt ein, dass die Reinigung zur Pflicht des Mieters gehöre und bei Nichtdurchführung eine Reinigung ggf. durch eine Fachfirma zu Lasten des Mieters erfolgen werde.

Wären die Mieter zur Reinigung unter dem eigentlichen Boden verpflichtet, wenn
1.) dazu vom Vermieter explizit schriftlich nicht aufgefordert wurde und
2.) sich keine entsprechende Klausel in Vertrag oder Hausordnung befindt?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße
OnkelHeini

Frage umformulieren?
Hallo!

War meine Frage zu speziell?

Vielleicht kann mir jemand sagen, ob zu den Pflichten einer gereinigten Wohnung bei Übergabe auch die Reinigung von Bereichen gehört, die der Mieter nicht ohne größeren Aufwand (wie immer das zu definieren ist) erreichen kann?

Oder andersrum: Was gehört zur Reinigung bei Auszug abgesehen von Bodenbelägen, Fenstern, Fliesen, Badeinrichtung, Spinnweben dazu?

Bin dankbar für jede Hilfe!

Viele Grüße
OnkelHeini

Hallo OnkelHeini,

War meine Frage zu speziell?

es mag wohl daran liegen, dass das Ganze wohl eher eine Ermessenssache ist und hier eine eindeutige Rechtssprechnung nicht so leicht zu finden ist bzw. noch nicht exisitiert. Wird auch sehr stark davon abhängen, was im Mietvertrag unter „Rückgabe der Mietsache bei Ende der Mietzeit“ vereinbart wurde. Um vielleicht einen ersten Anhaltspunkt zu geben ohne ihn interpretieren zu wollen folgendes Urteil des BGHs:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,

vielen Dank für Deine Antwort.

Wird
auch sehr stark davon abhängen, was im Mietvertrag unter
„Rückgabe der Mietsache bei Ende der Mietzeit“ vereinbart
wurde.

Nehmen wir an, im Mietvertrag ist die Rückgabe der Wohnung „in gereinigtem Zustand“ vereinbart und nicht näher erläutert.

Gibt es vielleicht Beispiele, was darunter landläufig verstanden wird?

Viele Grüße
OnkelHeini