verkürzte Kündigungsfrist bei Verkauf möglich?

Folgende Situation, Vermieter will Wohnung verkaufen, Mieter möchte nicht kaufen und kümmert sich deshalb um eine andere Wohnung. Er findet eine passende, soll und will diese kurzfristig beziehen. Hat er wegen des angedachten Verkaufes ein Sonderkündigungsrecht oder muss er die gesetzlichen 3 Monate einhalten? Bitte § dazuschreiben. Danke.
Mit freundlichen Grüßen T.R.

Durch den Verkauf bleibt der Mietvertrag des Mietersunverändert bestehen. Es gibt also keine Änderung der Kündigungsfristen - weder für Mieter noch für Vermieter.

Aber idR. läßt sich eine unvermietete Wohnung besser verkaufen, als eine vermietete. Verhandlung mit dem Vermieter über den Wunsch nach kürzerer Frist, evtl. Verzicht auf Schönheitsreparatur o.ä. sind häufig in solchen Situationen erfolgreich.

Gruß n.

Gruß n.