Mietrecht - Hess. Brandschutzordnung

Ich hoffe, ich bin hier richtig. Wer weiß und kann helfen…?
Es geht um die Frage, ob in Hausfluren und in Kellergängen (Hochhaus - Wohnanlage - >40 Parteien) Dinge wie Möbel, Fahrräder, Pflanzen, … deponiert werden dürfen oder nicht? Meines Wissens ist das nicht erlaubt, ich kann diese VO aber nirgends finden / nachlesen. Vielen Dank.

Gruß
Christine

Hallo,

wie es speziell in Hessen aussieht: keine Ahnung.

Ganz generell ist die Antwort aber: Jein. Zunächst einmal ist der Hausflur eine Gemeinschaftsfläche deren Gebrauchsüberlassung mit zur Mietsache gehört, der VM muss also dem Mieter (den Mietern) diese Fläche zur Nutzung überlassen.

Aber: Natürlich darf das Gemeinwohl der Hausgemeinschaft durch die Nutzung nicht beeinträchtigt werden. In der Regel werden im Sinne der Allgemeinheit für die Nutzung Regeln aufgestellt (Hausordnung). Wieder aber: Wenn es keine andere Möglichkeit gibt und der Platz es zulässt dürfen z.B. Fahrräder auch im Hausflur geparkt werden.

Eindeutiger sind die Entscheidungen Richtung Rollstühle oder Kinderwagen.

Siehe auch folgender Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausfl…

Gruß
Nita