Hallo zusammen!
Stellen wir uns folgende Situation vor:
Ein Mieter (der weniger als fünf Jahre in der Mietsache wohnt) bekommt vom Vermieter eine Eigenbedarfskündigung mit der Frist von sechs Monaten. Der Mieter findet nun eine neue Mietsache und würde diese gern vorzeitig beziehen. Der Vermieter selbst möchte das Mietverhältnis nicht vorzeitig beenden, da er die Mieteinnahmen bis zur gesetzten Frist benötigt. Ist es in diesem Fall möglich, die „normale“ ordentliche Kündigung von drei Monaten zu umgehen und eine außerordentliche fristlose Kündigung (seitens des Mieters) auszusprechen?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten!
Hallo,
bei Eigenbedarf muß man immer erstmal genau prüfen, ob sie gerechtfertigt ist. Falls man da was fidnet, hätte man sicher eine bessere Verhandlungsposition.
Drei Monate sind aber immer noch weniger als 6 Monate, kürzer wird es nicht gehen, wenn man keine Einigung findet (außer es gibt sonst einen Grund für eine fristlose Kündigung, die Kündigung des Vermieters ist aber keiner).
Cu Rene
Hallo Terres,
Schauen wir in den Gesetzestext (§ 543 BGB Nr.1):
Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Drei genannte Möglichkeiten:
1.Verschulden der Vertragsparteien.
liegt hier nicht vor
- Abwägung der beidseitigen Interessen
Zwar hat der Mieter ein Interesse das Mietverhältnis zu beenden, dem gegenüber steht aber das Interesse des Vermieters das Mietverhältnis noch aufrecht zu erhalten um Miete einzunehmen. Daher greift dies auch nicht.
- Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar.
Ist wohl auch zu verneinen, zumal der Mieter hier die Möglichkeit hat, innerhalb von 3 Monaten selbst zu kündigen.
Daher muß der Mieter wohl bis zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses warten.
Gruß
Joschi
Hi Joshi,
ich danke Dir für Deine kompetente Antwort. Habe soeben von einer weiteren Person die gleiche Aussage bekommen. Es scheint, als hätte der Mieter in diesem Fall keine Chance das Mietverhältnis fristlos zu beenden.
Liebe Grüße
Terres