Hallo an alle,
angenommen jedes Jahr Anfang März wird die Heizung der Mietwohnungen abgelesen. Auf der Ablesequittung steht jedes Jahr : März06 - Feb07, März07 - Febr08, März08 - Febr09 usw …
Im April oder Mai kommen dann jeweils die Nebenkosten Abrechnungen inkl. Wasser Müll usw. vom Vermieter.
Angenommen nun, die Abrechnung des Jahres 2008/2009 wäre bis zum 28.02.2010 noch nicht eingegangen (abgelesen wurde am 04.März 2009).
Würde die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2008/2009 am 28.02.2010, am 31.03.2010 oder am 31.12.2010 verjähren?
Vielen dank und
LG Jasmin