Nebenkosten - Abrechnungszeitraum

Hallo an alle,

angenommen jedes Jahr Anfang März wird die Heizung der Mietwohnungen abgelesen. Auf der Ablesequittung steht jedes Jahr : März06 - Feb07, März07 - Febr08, März08 - Febr09 usw …
Im April oder Mai kommen dann jeweils die Nebenkosten Abrechnungen inkl. Wasser Müll usw. vom Vermieter.

Angenommen nun, die Abrechnung des Jahres 2008/2009 wäre bis zum 28.02.2010 noch nicht eingegangen (abgelesen wurde am 04.März 2009).

Würde die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2008/2009 am 28.02.2010, am 31.03.2010 oder am 31.12.2010 verjähren?

Vielen dank und
LG Jasmin

Hallo Jasmin,

was steht denn auf der Betriebskostenabrechnung als Abrechnungszeitraum? (von - bis).

Ab dem Tag des Abrechnungszeitraumendes muß der Vermieter spätestens nach einem Jahr die Betriebskostenabrechnung zukommen lassen um daraus noch Forderungen ableiten zu können (Ausnahme, er hat die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten).

Wird also zum Beispiel vom 01.03.08 - 28.02.09 abgerechnet, so muß diese dem Mieter bis spätestens 28.02.10 zukommen.

Gruß

Joschi