Hallo euch allen, die gerade online sind.
Um die Frage zu erläutern:
In einer Betriebskostenabrechnung steht als 1. Kostenart „Wasserversorgung“, als 2. Kostenart „Warmwasserversorgung“. In den Wohnungen sind keine Kaltwasseruhren, es wird nach Aussage des Vermieters eine Pauschale f. Kaltwasser gezahlt.
Heizung und Warmwasser werden von den Mietern extern an den entsprechenden Versorger bezahlt.
Somit dürfte doch auf der Betriebskostenabrechnung gar keine „Warmwasserversorgung“ stehen. Oder?
Laut Vermieter ist der 2. Posten Warmwasser-Entsorgung und bedeutet:dieser ist angeblich aus dem 1. Posten, welcher Frischwasser und Abwasser beinhaltet, heraus gerechnet worden. Gibt es denn überhaupt Warmwasser-Abwasser? Und kann man überhaupt eine Kaltwasser-pauschale so einfach berechnen? Denn eigentlich ist doch Kaltwasser/Frischwasser = Abwasser. Oder kann man dies auch anders berechnen?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe
Hallo,
erst mal sollte man einen Blick in den Mietvertrag werfen. Welche Kosten sind denn als umlagefähige Betriebskosten aufgeführt?
Die Kosten der Wasserversorgung beinhalten auch die Kosten des für die Erzeugung des Warmwassers nötigen Kaltwassers. Sie beinhalten jedoch nicht die Entsorgung des Wassers. Sollte also keine Umlage der Entwässerung im Mietvertrag vorgesehen sein, so ist sie auch nicht vom Mieter zu tragen.
Der Umlageschlüssel (oder eben die pauschale Abrechnung) ist in der Regel ebenfalls im Mietvertrag festgelegt. Ist dies nicht der Fall und wurde keine nachträgliche Vereinbarung getroffen, so ist nach Wohnfläche abzurechnen.
Als Kostenart „Warmwasserversorgung“ ist nach sprachgebrauchlicher Verwendung mitnichten die Abwassergebühr für das Warmwasser zu verstehen.
Schon gar nicht darf die Entsorgung des Brauchwassers über eine „warme“ Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Die Kosten der Warmwasserversorgung sind explizit in der HeizkostenV § 8 Nr.2 (http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__8.html) geregelt und enthalten nicht die Entwässerung.
Gruß
Joschi
Danke Joschi2009, das war eine große Hilfe. Man muss eben mit dem Mietvertrag vergleichen und dann klappt es auch wahrscheinlich. Also, danke nochmals.