Abstand zahlen für abgeschliffenen Holzfußboden?

Liebes Expertenteam,

Einmal folgendes angenommen: Ein Freund hat eine Whg besichtigt. Der Vormieter verlangt für einen vor 2 Jahren abgeschliffenen Holzfußboden 800 euro Abstand. Er selber hat 1200 gezahlt. Die Rechnung hat er dem Freund gezeigt. Es war relativ klar, dass er ihn seiner Vermieterin als Nachmieter nur empfiehlt, wenn er die 800 Euro an ihn zahlen würde. Schon bei der Besichtigung hatte er ein entsprechendes Schreiben vorbereitet, wo alle Interessenten per Unterschrift bestätigen mußte, dass sie dies tun würden. Ein paar Tage später hat der Freund mit dem Vermieter telefoniert. Dieser fragte, ob der Vormieter Geldleistugen von ihm fordert. Er bestätigte, dass er für den Boden 800 euro verlangt. Der Vermieter war im Vorwege darüber nicht informiert worden und sagte, dass er seine Mieterwahl unabhängig von dem Abstand treffen wird. Noch vor Einigung mit dem Vermieter hat der Freund beim Vormieter angekündigt, dass die Summe zu hoch ist und er nicht bereit wäre mehr als 400 Euro zu zahlen. Der Vormieter wollte darüber nachdenken. Inzwischen traf der Freund den Vermieter. Es kam zu einer Einigung. Der Mietvertrag wurde unterzeichnet. Danach rief der Freund den Vormieter an. Dieser informierte, dass er nach langer Überlegung zu dem Schluß gekommen ist, dass er sich nicht auf die Reduzierung des Betrages einlassen will. Nach zäher Verhandlung stimmte er dann doch der Summe von 500 euro zu. Zum Verständnis. Vor dem Abschleifen des Bodens lag Teppich in der Whg. Den hat der Vormieter rausgenommen und den Boden drunter abgeschliffen. Er hat ihn nicht verlegen lassen. Nun habe ich ein wenig recherchiert und ich frage mich, ob er für etwas, was zur Wohnung gehört und keine Einbaut von ihm darstellt überhaupt Abstand fordern kann. Die Summe wurde bisher noch nicht von dem Freund überwiesen.
Kann man für einen abgeschliffenen Boden überhaupt Abstand verlangen?

hallo,

hier müßte der freund wohl trennen zwischen zwei unterschiedlichen aspekten:

  1. der mietvertrag wird zwischen mieter und vermieter geschlossen, dort werden auch die konditionen ausgehandelt und festgeschrieben. der VORmieter kann lediglich als „vermittler“ fungieren. unter welchen bedingungen allerdings (neu)mieter und vermieter ihren vertrag aushandeln, darauf hat er keinen einfluß.

  2. das verlangen von „ablösen“ ist beliebt bei vormietern. in diesem falle wäre aber der vertrag wohl so oder so zustande gekommen, also ist unerheblich, ob der vormieter für seine „vermittlungsdienste“ geld oder gegenleistungen bekommt.
    i.a. stehen solchen „ablösen“ aber doch reale werte (gegenstände) gegenüber, meistens küchenmöbel o.ä.
    eine „ablöse“ kann freilich auch für arbeiten gezahlt werden, die der vormieter verrichtet hat. wenn das abschleifen und versiegeln des bodens nachweislich 1200euro gekostet hat, das ganze erst 2 jahre her ist, der boden noch gut aussieht und nicht intensiv nachbearbeitet werden muß, dann scheinen mir „aus der ferne“ 400euronen als realistisch und angemessen.
    natürlich muß der (neu)mieter selbst entscheiden, ob es ihm wert ist, diese „ablöse“ zu zahlen (unsinnig z.b., wenn er teppichboden verlegen will). er sollte dann aber mit dem vermieter eine vereinbarung treffen, wie mit dem boden zu verfahren ist bei auszug!

ein wenig haklig kann es werden, da der potentielle mieter mit dem vormieter einen vertrag (?) abgeschlossen hat. hier käme es ganz entscheidend auf den wortlaut an, ob der neumieter zahlen muß oder nicht. vielleicht hat der freund ja den schrieb grad parat???

saludos, borito

hallo, vielen dank für deine antwort. der freund hat von dem vormieter dieses unterzeichnete schreiben nicht als kopie bekommen.

hi,

das ist nicht so gut und hilfreich. hätte denn der freund den (ungefähren) wortlaut noch im kopf?

saludos, borito

nein leider gar nicht. er hat es unterschrieben, ohne genau zu lesen, was drinsteht. er dachte, der betrag wäre ok. und die forderung an abstand auch. anfängerfehler. keine frage. erst danach fing das reflektieren an. aber er glaubt, da stand etwas drin im sinne von, dass er sich verpflichtet bei abschluß des mietvertrages den betrag von 800 euro zu zahlen. ist es denn überhaupt ok, wenn man keine kopie solch einer verhandlung bekommt?

hi,

ein vertrag wäre auch gültig, wenn es davon nur ein exemplar gäbe.
was allerdings nicht so „astrein“ wäre, wäre ein kopplung der zahlung an die unterschrift des mietvertrags. das eine hätte dann mit dem anderen nichts mehr zu tun, denn was sollte ein vormieter für geld bekommen, wenn der nachmieter mit dem vermieter einen vertrag schlösse?
derlei koppelgeschäfte wären meines wissens nach nicht rechtens (but ianal!).
der freund könnte ja mal fadenscheinig beim vormieter um eine kopie dieses „vertrags“ bitten, dann wüßte er genau, was er da abgezeichnet hätte.

im übrigen: wäre dem nachmieter-freund denn der abgeschliffene boden den betrag von 400 oder 500 euro wert? will ja nur mal in den raum werfen: er hätte ja auch wohnwert und behagliches gefühl davon, außerdem sparte er sich bei holzböden einen bodenbelag wie teppich oder laminat (igitt!), was auch eine stange geld kostete.
würde man mich fragen: ich würd´s wahrscheinlich berappen - bei der differenz zwischen 400 und 500 euronen kann man sich leicht in der mitte einigen…

saludos, borito

hallo borito, ich denke, dem nachmieter freund wäre es schon 400-500 euro wert. aber eben keine 800 euro. das fände er doch sehr unverhältnismäßig. außerdem kam dem freund der vormieter echt ziemlich blöd, so dass es einem ja auch keine freude macht, für etwas an jemanden zu zahlen, für etwas, worauf er nicht wirklich anspruch hat, was man aber einsehen würde und auch zahlt, wenn einem derjenige sympathisch und offen und ehrlich entgegengekommen wäre. aber so hat es halt doch den charme gehabt „ich empfehle dich nur als nachmieter, wenn du mir das hier nun verbindlich unterschreibst“ das stößt dem freund bitter auf.

Hallo,
ein Ex-Mieter kann an einen Nachmieter gar berechtigten keine Forderungen stellen. Er darf ein Angebot machen, aber wenn der Nachmieter nicht will, und der Vermieter das nicht als Bedingung stellt (und warum sollte er?) geht gar nichts. Der Ex-Mieter kann alles mitnehmen, was nicht zur Wohnung gehört und muss ggf. sogar den ursprünglichen Zusatnd wieder herstellen.

Hier ist aber ein Kaufvertrag geschlossen worden, also ist der Drops gelutscht. Als Koppelgeschäft sehe ich das nicht, im Gegenteil ist dieser Vertragsteil sogar sinnvoll. Was sollte der Käufer denn mit dem Fußboden anfangen, wenn er doch nicht einzieht?
Dass der Nachmieter sich nicht mal eine Vertragskopie hat geben lassen, ist sein eigenes Problem. Das macht den Vertrag natürlich nicht ungültig.
Gruß
loderunner (ianal)

dann, könnte der freund dem vormieter ja mit einem freundlich-maliziösen lächeln begegnen und ihm sagen, daß er a) nunmehr den mietvertrag bereits in der tasche hätte und b) wohl bereit wäre, eine akzeptable summe als „ablöse“ zu zahlen, da er ja einsehe, daß der vormieter keine kosten und mühen gescheut hätte, diese ablöse aber realistischerweise bei einem deutlich geringeren betrag sähe als 800 euronen.
wenn ich recht erinnere, dann sei der vormieter dem begehren ja schon ein stück weit entgegen gekommen.
nun, der lehre von batna folgend, könnte man bei 350 euronen anfangen, um sich hernach bei etwa 430euronen zu treffen (die mitte zwischen 350 und 500). das schiene doch adäquat, oder?
„zwingen“ könnte der vormieter den nachmieter-freund ja eher weniger, es sei denn, der freund hätte einen „blindvertrag“ unterschrieben, der dem vormieter so oder so eine zahlung von 800euro zusagte. dann aber müßte dem auch eine entsprechende leistung entgegenstehen.

wünschen wir dem freund ein glückliches händchen bei der verhandlung - im allgemeinen redet sich´s ja leichter bei einem bierchen und entspannter atmosphäre…

saludos, borito

aber handelt es sich nicht um einen „blindvertrag“. immerhin ist in dem vertrag die summe von 800 euro genannt? sorry. ganz verstanden hab der dusselige freund das nun irgendwie noch nicht. ist der vertrag rechtsgültig? kann ihm bei seiner nach-verhandlung nicht passieren, dass sich alles verschlimmbessert und er statt jetzt 500 wieder auf die 800 festgenagelt wird? ist es nun ein entgegenkommen, wenn er zahlt - oder ist es seine gesetzliche pflicht, weil gültiger vertrag über 800 euro?

wolf-agathon

hi,

um das abzuschließen: ob der geschlossene vertrag wirklich ein vertrag ist, und vor allem ob er rechtsgültig ist, können wir alle erst dann beurteilen, wenn wir den vertrag im wortlaut vor uns liegen haben. alles andere drumherum ist ein „annähern“, und ein interpretieren, vermuten, spekulieren zugleich… leider, aber da kann man nix machen - ein restrisiko bleibt immer.

saludos, borito

hallo borito,

da hast du recht.

vielen dank für deine antworten, deine geduld. vielleicht kann ich mich ja mal mit meinem wissen revanchieren.

viele grüße von wolf-agathon