Hallo,
angenommen, jemand wohnt in einer Wohnung, die durch großflächigen Schimmelbefall unbewohnbar geworden ist, klarer Baumangel.
Den Mangel kennt VM schon lange, es interessiert ihn aber nicht.
Er hat eine neue Wohnung, die er zum Ende des Monats beziehen kann.
VM besteht aber auf fristgerechter Kündigung und will die 3 Mieten noch haben.
Wenn er jetzt fristlos kündigt, was ja durchaus gerechtfertigt sein kann, zu wann müßte er dann raus?
Konkret: könnte ich heute die fristlose Kündigung einreichen und dann zum Monatsende ausziehen? Miete wäre bis dahin ja noch bezahlt und man braucht ja ein paar Tage für Umzug, Renovierung der neuen Wohnung usw.
Danke für die Antworten!
Holygrail
Wenn meine Wohnung ausgebrannt ist, kann ich mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen.
Fristlose Kündigungen sind hier geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__569.html Absatz 1
Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Kündigung, aus welchem Grund auch immer, nicht gerechtfertigt war bzw. der Mangel durch den Mieter zu verantworten ist, dann kann das richtig teuer für den Mieter werden.
Wenn ein Grund für eine fristlose Kündigung gegeben ist, kann auch Schadenersatz geltend gemacht werden. Für Suche Ersatzwohnraum, Umzugskosten, notwendige Renovierungen, höheren Mietpreis, Kaution, möglicherweise sogar für eine Ersatzunterbringung bis zum Bezug der neuen Wohnung.
vnA
Der Mieter kann wegen des Schimmelbefalls evtl. fristlos kündigen. Im Kündigungsschreiben sind die Gründe anzugeben. Der Mieter weist dann gleichzeitig darauf hin, dass die Wohnung zwar ausserordentlich gekündigt wird, aber erst zum Ende des Monats übergeben wird.
Beachtet werden sollte, dass eine Gesundheitsgefahr vorliegen muss und der Vermieter zuvor evtl. abgemahnt werden muss (BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06). Der Mieter sollte vorsichtshalber Atteste eines Arztes vorlegen können.
Weiter sollte der Mieter beachten, dass sein Kündigungsrecht evtl. verwirkt sein könnte, wenn er z. B. jahrelang nicht aktiv geworden ist. Auch kann er das Kündigungsrecht verlieren, wenn er die Wohnung in Kenntnis des Mangels angemietet hat.