Hallo,
mich beschäftigen folgende Fragen:
Ein Mieter wohnt jahrzehntelang in einer Mietwohnung. Im Laufe von z.B. 30 bis 40 Jahren ist der Parkettboden nicht mehr der „Neueste“, auch die Badezimmerfliesen sind im Laufe dieser Zeit stumpf geworden, genauso die Handwaschbecken. Der Marmorboden ist teilweise an den Stoßfugen ausgebrochen.
Frage: Kann der Vermieter nach so langer Zeit verlangen, dass man sich anteilig an der Erneuerung der Böden bzw. der Badezimmereinrichtungen o. ä. beteiligt oder ist das generell seine Sache, weil der Mieter ja schließlich während der Mietzeit ne Menge Miete gezahlt hat?
Danke
Slides-Only
Moin, Slides-Only,
Mietsachen haben eine gewisse Lebensdauer, nach der sie vom Vermieter zu ersetzen sind. Wie das mit Parkett aussieht, weiß ich gerade nicht; ein Teppichboden ist nach 10 Jahren fällig.
Der Vermieter kann Ersatz für Beschädigungen verlangen, dann aber auch nur den Zeitwert. An einem Teppichboden, der nach 5 Jahren ruiniert ist, wird sich der Mieter wohl zur Hälfte beteiligen müssen (entsprechende Qualität immer vorausgesetzt).
Kann der Vermieter nach so langer Zeit verlangen, dass
man sich anteilig an der Erneuerung der Böden bzw. der
Badezimmereinrichtungen o. ä. beteiligt
Verlangen kann er es, muss den Mieter aber nicht kümmern.
Gruß Ralf