Forum zu Mietangelegenheiten Gewerbe

Hallo. Wir haben im Mai 2007 einen Mietvertrag für ein Ladenlokal geschlossen. Da sich im Ladenlokal 3 große einfach verglaste Schaufenster befanden, die im Sommer für enorme Hitze und im Winter für extreme Kälte sorgten, haben wir im Dezember 2009 in ein leerstehendes Ladenlokal im selben Haus, mit der selben Miethöhe, die selbe größe,beim selben Vermieter, gewechselt. Nun haben wir jedoch im „neuen“ Ladenlokal noch mehr probleme wie im ersten und würden gerne in ein völlig anderes Ladenlokal bei einem anderen Vermieter wechseln. Für das derzeitiges Ladenlokal erhielten wir einen neuen Mietvertrag, jedoch ohne den alten gekündigt zu haben.
Hier also die eigentliche Frage:
Darf der Vermieter einen neuen Mietvertrag ausstellen, obwohl der alte nicht mal gekündigt war?
Das Mietverhältnis wurde nicht unterbrochen. Lediglich die Räumlichkeit, unter den gleichen Bedingungen wie im ersten Ladenlokal, wurde geändert. Kann man darauf beruhen, dass der neue Mietvertrag unwirksam ist, weil der alte aus dem Jahr 2007 nicht gekündigt wurde?
Eine hilfreiche Antwort wäre nett.

FAQ: 1129
Hallo,

Eine hilfreiche Antwort wäre nett.

drei Postings zum selben Sachverhalt, dreimal den Hinweis keine persönliche Fragen in „ich-Form“ hier zu schreiben bestätigt und nicht beachtet, zwei Benutzernamen verwendet…

Hilfreiche Antwort: FAQ:1129 lesen.

Gruß

Joschi