Fristlose kündigung zustellen an mieter

muß der vermieter eine fristlose kündigung persönlich zustellen/abgeben oder kann er diese auch per post schicken(einwurfeinschreiben),obwohl er weiß das der brief wahrscheinlich nicht gelesen wird?

muß der vermieter eine fristlose kündigung persönlich
zustellen/abgeben oder kann er diese auch per post
schicken(einwurfeinschreiben),obwohl er weiß das der brief
wahrscheinlich nicht gelesen wird?

Hi,

prima, jetzt kann es ja losgehen! Der Vermieter muß den Zugang der Kündigung beweisen können, daher ist das Einwurfeinschreiben eine nicht geeignete Wahl. Ich würde in diesem Fall einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen, kostet nicht allzuviel.

Weiß der VM denn wo sich der Mieter aufhält?

Gruß
Tina

Der VM weiß das der M sich im Ausland befindet und nicht erreichbar ist.

kurz und schmerzlos
Hallo,

es ist doch schei…egal wo sich der Mieter aufhält.

Zur Wohnung gibt es einen Briefkasten. Einwurfeinschreiben punkt aus fertig.

Es ist doch des Mieters und nicht des Vermieters Angelegenheit den Briefkasten regelmäßig zu leeren.

Christian

Hallo,

es ist doch schei…egal wo sich der Mieter aufhält.

Zur Wohnung gibt es einen Briefkasten. Einwurfeinschreiben
punkt aus fertig.

Hi,

so einfach ist es leider nicht, der VM muß den Zugang der Kündigung beweisen können:

http://www.umzugsratgeber.net/special_kuendigung.htm

Ein Einwurfeinschreiben ist hierzu nicht geeignet. Die Zustellung durch den OGV hat zudem den Vorteil, daß auch der Inhalt der Kündigung bewiesen werden kann, nicht das der findige Mieter behauptet nur ein leeres Blatt erhalten zu haben.

Gruß
Tina

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Hallo,

Ausgangspunkt war doch aber die Präsenz des Mieters. Und wenn der sich im Ausland aufhält - sein Problem.

Was die etwaige Winkelzüge des Mieters betrifft - okay. Den Obergerichtsvollzieher muß man nicht gleich bemühen, ein einfacher Gerichtsvollzieher reicht auch.

Christian