Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,
In der Nebenkostenabrechnung ist der Punkt Hauspflege und Wartung mit einem beachtlichen Betrag eingetragen. Problem: Es werden weder Wartungsarbeiten noch Reinigungsdienstleistungen an dem Hau erbracht. Für anfallende Hausmeistertätigkeiten sind Mieter verantwortlich.
Bin ich nun verpflichtet diese Kosten zu tragen?

Danke schonmal,
MFG
Alex M.

In Deiner Fiktiven Situation ist laut meiner Tante, die ebenfalls Vermieterin ist folgendes vor:

Es hängt davon ab was da im Detail in Rechnung gestellt wird. Der Vermieter ist dazu verpflichtet alle Rechnungen mehrere Jahre auf zu bewahren und man darf jederzeit Einsicht nehmen. Am besten freundlich nachfragen und den Posten der Nebenkostenabrechnung detailliert aufschlüsseln lassen. Dann sieht man ja ob es da Unregelmäßigkeiten gibt.

Es gibt Dinge die abgerechnet werden dürfen(Allgemeinstrom zB) und welche die nicht abgerechnet werden dürfen(Steuern zB). Die einzelnen Posten müssten dann im einzelnen überprüft werden ob sie legal sind.

Wichtig: Freundlich bleiben und NETT nachfragen. Keinen Stress vom Zaun brechen. Keine Drohungen aussprechen. Einfach die Wahrheit sagen, dass der Mieter den Posten nicht verstehst und ihn erklärt haben möchte.

Steuern in der Nebenkostenabrechnung
Hallo

In Deiner Fiktiven Situation ist laut meiner Tante, die
ebenfalls Vermieterin ist folgendes vor:

Es hängt davon ab was da im Detail in Rechnung gestellt wird.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet alle Rechnungen mehrere
Jahre auf zu bewahren und man darf jederzeit Einsicht nehmen.

Na ja, nach einem Jahr nach Erhalt der Nebenkostanabrechnung wären Ansprücjhe daraus verjährt. Warum dann noch Akteneinsicht nötig oder sinnvoll sein soll? Imho wäre der VM dann nicht mehr verpflichtet alles aufzubewaren bzw. vorzuzeigen, lasse mich aber gern eines anderen Beweises überführen…

Am besten freundlich nachfragen und den Posten der
Nebenkostenabrechnung detailliert aufschlüsseln lassen. Dann
sieht man ja ob es da Unregelmäßigkeiten gibt.

Der VM braucht nur die Rechnungen et. vorzeigen, zB vor der Haustüre, aus der Hand geben braucht der VM sie nicht. Wenn etwas vom M nicht verstanden wurde kann detaliert nachgefragt werden. Wenn die Abrechnung übersichtlich wäre, bräuchta auch nichts weiter von VM erklärte werden.

Es gibt Dinge die abgerechnet werden dürfen(Allgemeinstrom zB)
und welche die nicht abgerechnet werden dürfen(Steuern zB).

So ein Stuß!
Alle Steuern zusammen machen ca. 30% bis 40% der Gesamtabrechnung aus. Leider wissen dies die M nicht. Diese Abgaben habe idR Politiker zu verantworten…
Der VM ist nur der Büttel, der diese dann zum nulltarig auch vom M einsammeln und abliefern darf.

Die einzelnen Posten müssten dann im einzelnen überprüft
werden ob sie legal sind.

…was alles so gemußt wird…
der Konjunktiv könnte auch reichen, zB wenn sich der M Streckenweise sicher wäre das hier an dieer Stelle alles OK wäre…

Wichtig: Freundlich bleiben und NETT nachfragen. Keinen Stress
vom Zaun brechen. Keine Drohungen aussprechen.

sowieso

Einfach die
Wahrheit sagen, dass der Mieter den Posten nicht verstehst und
ihn erklärt haben möchte.

Das wäre immer der bessere Weg.

vlg MC

Der Vermieter ist verpflichtet die Unterlagen mehrere Jahre auf zu bewahren, das ist eine Tatsache, wann Ansprüche verjähren oder ob das Sinn machet ist auf einem anderen Blatt geschrieben. Zu den Steuern. Ich meinte damit die Grundbesitzsteuer, nicht die Mehrwertsteuer.

Hallo

Der Vermieter ist verpflichtet die Unterlagen mehrere Jahre
auf zu bewahren, das ist eine Tatsache,

Na, dann beschreibe mal hier wieviele Jahre dies wären und wo diese Vorschrift zu finden wäre. Bin schon neugierig :smile:

wann Ansprüche
verjähren oder ob das Sinn machet ist auf einem anderen Blatt
geschrieben. Zu den Steuern. Ich meinte damit die
Grundbesitzsteuer, nicht die Mehrwertsteuer.

Genau diese wäre als Umlagefähig zu bezeichnen und macht einen Großteil der Steuern innerhalb der Nebenkostenabrechnung aus.

btw:
Diese Steuer heißt übrigens Grundsteuer…

Wieso sucht sich der Experte nicht einen anderen Platz zum Üben?

vlg MCV

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