Wasserschaden durch Dusche - Wer zahlt?

Hallo,

Mieter X bemerkt, dass Wasser durch die Decke im Wohnzimmer tropft und informiert den Vermieter. Dieser bestellt einen Dachdecker, da über dem Wohnimmer von Mieter X nur ein Balkon und das Dach ist.
Der Dachdecker kann nichts festestellen und sagt, er komme wieder, wenn der Schnee vom Dach aufgetaut ist. Mieter X ist einverstanden, weil das Tropfen vor 2 Tagen aufgehört hat.
Als es kurze Zeit später wieder anfängt zu tropfen,diesmal stärker an verschiedenen Stellen, verständigt der Mieter den Vermieter erneut (der Mieter hat in der Zwischenzeit erfahren, dass der Vormieter dieses Problem bereits vor über 1 Jahr hatte, der Vermieter sich aber nicht darum gekümmert hat).

Der Vermieter (der in der Wohnung über dem Mieter wohnt) stellt fest, dass das Wasser nicht vom Dach kommt, sondern seine eigene Dusche undicht ist. Er verständigt einen Gutachter, welcher feststellt, dass es nur an einer alten Dichtung gelegen hat.

Mieter X hat folgende Schäden in seiner Wohnung:

  1. Die Decke, die mit Styroporplatten verkleidet ist, weist braune Wasserflecken auf, 2 Platten lösen sich bereits von der Decke. Vermutlich wird sich Schimmel bilden, wenn die Decke nicht getrocknet wird.
  2. Das Sofa wurde an mehreren Stellen nass. Äußerlich ist davon nun kaum noch was zu sehen, da alles wieder getrocknet ist. Doch es ist möglich, dass es von Innen beginnen könnte zu schimmeln.
  3. Der Fernseher wurde zum Teil nass. Der Mieter hat nicht getestet ob der Fernseher noch funktioniert, da er befürchtet, dass Wasser reingelaufen ist.

Der Vermieter behauptet nun, dass weder die Gebäudeversicherung, noch die private Haftpflichtversicherung des Vermieters die Schäden zahlt. Der Mieter soll nun alle Schäden selbst begleichen.
Mieter X selbst hat keine Versicherungen.

Wer muss nun was zahlen?

Mfg, MinaBlackAngel

Hallo,

Der Vermieter (der in der Wohnung über dem Mieter wohnt)
stellt fest, dass das Wasser nicht vom Dach kommt, sondern
seine eigene Dusche undicht ist. Er verständigt einen
Gutachter, welcher feststellt, dass es nur an einer alten
Dichtung gelegen hat.
Mieter X hat folgende Schäden in seiner Wohnung: …

Die Schäden muss der Vermieter bezahlen.

Der Vermieter behauptet nun, dass weder die Gebäudeversicherung, noch die private Haftpflichtversicherung des Vermieters die Schäden zahlt.

Das ist für die Schadensersatzpflicht durch den Vermieter egal, ob ggfls eine Versicherung in Anspruch nehmen kann.

Der Mieter soll nun alle Schäden selbst begleichen.

Dann wäre der Mieter schön dumm, ließe er sich darauf ein.

Mieter X selbst hat keine Versicherungen.

Gruß
Karl

Vielen Dank für die Antwort.

Der Mieter wird nochmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und darauf hoffen, dass dieser einsichtig ist.

Welche rechtlichen Schritte könnte der Meiter einleiten, für den Fall, dass sich der Vermieter um nichts kümmern will?