Was kostet eine Mietkostenabrechnung?

Hallo,

Mieter X wohnt in einer 3 Zimmer Wohnung, 73qm. Diese ist sozusagen der Keller eines Einfamilienhauses. Es ist also keine weitere Mietwohnung dort. Über Ihm wohnen die Vermieter (5 Personen).
Der Vermieter hat keine Zähleruhr an den Heizungen und auch keine andere Verbrauchsanzeige für Seine Wohnung. Er möchte es nach quadratmeter verrechnen. Es kommt aber immer nur am 31.09 eine Rechnung für diese kosten, so kann er dem Mieter nicht in die Abrechnung die folgenden Monate schreiben.
Zu dem soll die Abrechung 175€ kosten, dies will der Vermieter nur ungerne zahlen und versucht den Mieter davon abzubringen eine Abrechnung haben zu wollen, weil der Mieter erst seit dem 1.04.09 dort wohne. Der Vermieter würde dem Mieter vom 1.04 - 31.09 eine Abrechnung schreiben lassen.
Kann der Vermieter nicht trotzdem alle Monate berücksichtigen? Sind die kosten wirklich so hoch für die Abrechung?

Der Mieter ist der Meinung zu viel zu zahlen.Am Anfang waren es 120€, die ersten 4 Monate. Dan habe Er verhandelt, weil bis dahin keine Küche und Waschmaschine - und durfte auf 100€ absenken. Für die ersten 4 Monate bekommt Er noch 80€ zurück. So will der Vermieter es mündlich belassen und erst im Sep. dieses Jahr eine Abrechung machen. Ist das in Ordnung?
Danke schonmal für die Antworten!

Heizkostenabrechnung nur für die Sommermonate
Hallo

Mieter X wohnt in einer 3 Zimmer Wohnung, 73qm. Diese ist
sozusagen der Keller eines Einfamilienhauses. Es ist also
keine weitere Mietwohnung dort. Über Ihm wohnen die Vermieter
(5 Personen).

DH es wäre ein Einliegerwohnung. Für diese Art von Wohnungen besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Sie kann also jederzeit ohne einen Kündigungsgrund auch von VM einseitig gekündigt werden.
(Kommt öfter mal vor, wenn sich der VM genervt fühlt.)

Der Vermieter hat keine Zähleruhr an den Heizungen und auch
keine andere Verbrauchsanzeige für Seine Wohnung. Er möchte es
nach quadratmeter verrechnen.

Einfach mal im MV sehen, was da vereinbart wurde.

Werden die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet und eine Heizkostenumlage vereinbart gilt:
http://www.mieterbund.de/937.html

Es kommt aber immer nur am 31.09
eine Rechnung für diese kosten, so kann er dem Mieter nicht in
die Abrechnung die folgenden Monate schreiben.

Eine Abrechnung muß 12 Monate umfassen. wenn sie von Sep. zu Sep. des folgenden Jahres reicht wäre dies iO. Wenn der M nur einen Teil davon die Wohnung gemietet hat, ändert dies nichts daran.

Zu dem soll die Abrechung 175€ kosten,

Das wäre zulässig:
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverordnung
(§7)
Wobei mir die Höhe ein wenig unangemessen vorkommt.

dies will der Vermieter
nur ungerne zahlen

verständlich

und versucht den Mieter davon abzubringen eine Abrechnung haben zu wollen,

Ja, es könnte sein, das bei einer Fremdvergabe der Anteil des selbstnutzenden VM erheblich größer wäre als der vom M.

weil der Mieter erst seit dem
1.04.09 dort wohne.

Die Kosten nur für ein halbes Jahr wäre auch von beiden zu zahlen.

Der Vermieter würde dem Mieter vom 1.04 -
31.09 eine Abrechnung schreiben lassen.

Nur eine Heizkostenabrechnung kann eine Bearbeitungspreis enthalten, die anderen Nebenkostenabrechnung nicht.

Kann der Vermieter nicht trotzdem alle Monate berücksichtigen?

Macht der VM doch. Nur der M hat noch nicht lange genug dort gewohnt. Also bekommt der M nur eine aufgeteilte Abrechnung über die „Wohnmonate“.

Sind die kosten wirklich so hoch für die Abrechung?

Ein Fremdfirma nimmt meist so viel sie verlangt. Das ist wie eine Lizenz zum Gelddrucken.

Der Mieter ist der Meinung zu viel zu zahlen.

Was denn?
Wofür denn?

Am Anfang waren
es 120€, die ersten 4 Monate. Dan habe Er verhandelt, weil bis
dahin keine Küche und Waschmaschine - und durfte auf 100€
absenken.

Die Miete oder die Nebenkostenvorauszahlungen oder die Heizkostenvorauszahlungen?

Für die ersten 4 Monate bekommt Er noch 80€ zurück.

Schön und sehr nett vom VM, hätte der nicht machen müssen.

So will der Vermieter es mündlich belassen und erst im Sep.
dieses Jahr eine Abrechung machen. Ist das in Ordnung?

Wenn der M Kosten sparen möchte, schon.
Wenn der M auf seine Heizkostenabrechnung besteht, zahlte der M von Mai bis Sep. eben anteilig die Fantasieabrechnungspreis mit und bekommt für diesen Zeitraum eine Abrechnung, die die meisten M sowieso nicht verstehen (können). Weil in dieser Zeit meist sehr wenig geheizt wird wird sowieso kaum etwas zu berechnen sein. Das wenige wird aber gleichhoch in Rechnung gestellt.

Noch Fragen?

vlg MC

PS1:
Weil der VM von 175€ wohl über die Hälfte bezahlen muß, könnte der sich genervt fühlen, s. o. Warum also nicht auf die Abrechnung für die paar Monate verzichten, sie können sowieso kaum eine für die Zukunft ein Aussage über das Heizaufkommen liefern, weil in dieser Zeit kein Winter herrschte!

PS2:
Von Mai bis Sep. besteht noch nicht einmal die Pflicht die Heizung in Betrieb zu halten. Ausnahme, nur bei länger anhaltenden Kälteeinbrüchen müßte die dann dafür eingeschaltet werden.

Danke schonmal für die Antworten!

Mit ein wenig Überlegung hätte der M auch selber darauf kommen können…

Hallo Mc Leo,

Mieter X wohnt in einer 3 Zimmer Wohnung, 73qm. Diese ist
sozusagen der Keller eines Einfamilienhauses. Es ist also
keine weitere Mietwohnung dort. Über Ihm wohnen die Vermieter
(5 Personen).

DH es wäre ein Einliegerwohnung. Für diese Art von Wohnungen
besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Sie kann also
jederzeit ohne einen Kündigungsgrund auch von VM einseitig
gekündigt werden.
(Kommt öfter mal vor, wenn sich der VM genervt fühlt.)

Worauf berufst du dich hier? § 549 BGB? Der greift hier nicht.
Wenn du § 573a BGB meinst wäre zu beachten, dass hiernach die Kündigung zwar keiner Begründung bedarf (bis auf den Verweis auf § 573a BGB an sich), jedoch sich im Gegenzug die Frist um 3 Monate verlängert.

Der Vermieter hat keine Zähleruhr an den Heizungen und auch
keine andere Verbrauchsanzeige für Seine Wohnung. Er möchte es
nach quadratmeter verrechnen.

Einfach mal im MV sehen, was da vereinbart wurde.

Werden die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet und
eine Heizkostenumlage vereinbart gilt:
http://www.mieterbund.de/937.html

§ 2 der HeizkostenV beachten!
(http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__2.html)
Danach gelten die vertraglichen Vereinbarungen, wie immer diese dann auch aussehen.

Gruß

Joschi

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zusammengefasst
Der Mieter meint zuviel NK gezahlt zu haben da wie erwähnt von April - Oktober keine Küche und Waschmachine vorhanden war und auch keine Heizung in betrieb.
Der Mieter bekommt deshalb seines erachtens eine Rückzahlung und dies kann er nur in Form einer Abrechung belegen oder?
Wenn der M das Angebot des VM annimmt, also erst im Sep eine Abrechnung bekommt, kann diese alle Monate beinhalten? Also vom April 09 bis Septeber 10 ?
Bekommt der M bei zuviel gezahlten NK noch nach diesem Zeitraum etwas zurück?

Danke schonmal
PS: Die erste Wohnung des Mieters