Mietvertrag Kündigung

In einem Mietvertrag steht folgender Passus: „ Das Mietverhältnis beginnt am xxx und läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch auf 1 Jahr. Sollte von keiner Seite gekündigt werden, verlängert es sich automatisch jeweils um ein Jahr.“
Handelt es sich dabei nun um einen Zeitmietvertrag oder um ein Mietverhältnis aus unbestimmte Zeit bzw. wann darf man kündigen?

Hallo Nine5,

abhängig von der Art des Mietvertrages (Wohnraummietvertag, Gewerbemietvertrag) unterscheiden sich die Kündigungsfristen.

Bei Wohnraummietverträgen greifen zusätzlich die §§ 549 - 577a BGB. Das heißt, eine automatische Verlängerung des Mietvertrages ist nach § 573c Abs.4 BGB und 575 Abs.4 BGB nicht zulässig, ordentliche Kündigungsfristen regelt der § 573c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html).

In Gewerbemietverträgen können solche Vereinbarungen getroffen werden. Hier werden in der Regel die Kündigungsfristen im Vertrag festgelegt. Sollte dem nicht so sein, findet § 580a BGB Anwendung (http://dejure.org/gesetze/BGB/580a.html).

Gruß

Joschi