Unrat im Treppenhaus, Hundekot im Garten

Hallo,

mal die Meinung der Experten hier wissen möchte.

Mieterin mit 2 Kindern (3 und 7 Jahre) und Hund bewohnt das Erdgeschoß in einem 2-Fam-Haus. Die Mieterin hat ihre Sachen, leere Flaschen, mehrere Kinderwägen, Autositze, Spielzeug uvm im gesamten Treppenhaus und Kellerzugang und leider auch noch vor dem Haus im Garten, vor der Garage, eigentlich überall verteilt.
Der Hund wird anstatt Gassi geführt, in den Garten gelassen, entsprechend
sieht es dort aus. Die Mieterin wurde unzähligemale mündlich aufgefordert die Sache wegzuräumen, evtl. in ihren großen Kellerraum und
die Nutzung des Gartens als Hundeklo, mit Androhung die Hundeerlaubnis
zu widerrufen, untersagt.

Die andere Wohnung solle vermietet werden, doch der Zustand vor und in dem Haus schreckt wohl entsprechend ab.

Mich würde nun mal interessieren:
Müßte die Mieterin schriftlich mit Terminnennung zur Entferung ihres
Gerümpels aufgefordert werden? Genügt da einmalig ein Schreiben oder gar noch Nachfrist? Was kann ein Vermieter nach Fristablauf machen? evtl. das ganze Zeugs kostenpflichtigt entfernen?
Wie könnte die Hundehaltung widerrufen werden, wenn die Mieterin nicht
einsichtig ist? Kurz angemerkt, ihre eigenen Kinder spielen auf der Wiese.

Hoffe mal ich bekomm einige Meinungen von Euch zu lesen.

Danke Euch im voraus!

Gruß Karin

Hallo,

da gibts einfache Regeln. Am wichtigsten ist ein persönliches Anschreiben (per Einschreiben) mit der Aufforderung zur Beseitigung des Unrates innerhalb 14 Tagen (konkreten Termin angeben). Dazu die Androhung auf Kosten des Verursachers (der ja bekannt ist) die Sachen von einem Unternehmen nach dieser Frist entsorgen zu lassen. Natürlich kann man diese Sachen auch einlagern, als Vermieter bleibt man da aber auf den Kosten sitzen. Somit wären erst mal die störenden Sachen im Haus weg. Rechnung stellen nicht vergessen, eventuell gerichtlich durchsetzen (Mahnbescheid ect.). Begründbar ist diese Aktion mit Freihaltung von Fluchtwegen im Haus, Brandschutz, Ungeziefer und so weiter. Beim Hundekot im privaten Grundstück wäre der Grundsatz der Hygiene anwendbar, Hundekot und Urin zerstört die Pflanzungen, daher eventuell Schadenersatzpflicht des Mieters. Wie sieht es aus mit der Hausordnung? Wurde das Halten von Haustieren und wie im Mietvertrag geregelt?

Gruß
Selorius

Danke erstmal für deine Antwort.

Laut Mietvertrag:
„Der Vermieter stimmt der Haltung 1 Hundes zu, evtl. weitere
Tierhaltung bedarf der schriftl. Zustimmung des Vermieters“

Hausordnung wird nur sehr sporatisch ausgeführt.

Wie könnte man eine Untersagung der Tierhaltung durchbringen?
Wäre dir für deine Meinung dankbar.

Gruß Karin