Hallo,
mal die Meinung der Experten hier wissen möchte.
Mieterin mit 2 Kindern (3 und 7 Jahre) und Hund bewohnt das Erdgeschoß in einem 2-Fam-Haus. Die Mieterin hat ihre Sachen, leere Flaschen, mehrere Kinderwägen, Autositze, Spielzeug uvm im gesamten Treppenhaus und Kellerzugang und leider auch noch vor dem Haus im Garten, vor der Garage, eigentlich überall verteilt.
Der Hund wird anstatt Gassi geführt, in den Garten gelassen, entsprechend
sieht es dort aus. Die Mieterin wurde unzähligemale mündlich aufgefordert die Sache wegzuräumen, evtl. in ihren großen Kellerraum und
die Nutzung des Gartens als Hundeklo, mit Androhung die Hundeerlaubnis
zu widerrufen, untersagt.
Die andere Wohnung solle vermietet werden, doch der Zustand vor und in dem Haus schreckt wohl entsprechend ab.
Mich würde nun mal interessieren:
Müßte die Mieterin schriftlich mit Terminnennung zur Entferung ihres
Gerümpels aufgefordert werden? Genügt da einmalig ein Schreiben oder gar noch Nachfrist? Was kann ein Vermieter nach Fristablauf machen? evtl. das ganze Zeugs kostenpflichtigt entfernen?
Wie könnte die Hundehaltung widerrufen werden, wenn die Mieterin nicht
einsichtig ist? Kurz angemerkt, ihre eigenen Kinder spielen auf der Wiese.
Hoffe mal ich bekomm einige Meinungen von Euch zu lesen.
Danke Euch im voraus!
Gruß Karin