Hallo,
in einer Wohnungsanzeige steht, dass der potentielle Mieter einer Bonitätsprüfung unterzogen wird.
Was genau bedeutet das?
Holt der Vermieter sich auch Schufaeinträge ein, so wie ein Kreditinstitut, wenn es um eine Kreditanfrage geht?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
MM
Hallo massimassa,
in einer Wohnungsanzeige steht, dass der potentielle Mieter
einer Bonitätsprüfung unterzogen wird.
Was genau bedeutet das?
Zuerst würde ich es als „Abschreckungsaussage“ für nicht solvente Mieter verstehen. Bedeutet: Mieter mit fraglicher Bonität unerwünscht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Vermieters sich über die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen eines potenziellen Mieters zu informieren.
Verdienstnachweis
Hier fordert der Vermieter den potenziellen Mieter auf ein oder mehrere Lohn/Gehaltsabrechnungen vorzulegen. Dies dient als Nachweis, ob der Mieter einer Arbeit nachgeht und ob er mit seinem Gehalt die Miete aller Voraussicht nach zahlen kann.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Der Vermieter fordert den Mieter auf, sich von seinem Vorvermieter eine Bescheinigung ausfüllen zu lassen, dass während des Mietverhältnisses mit ihm keine Mietrückstände bestanden oder zur Zeit keine bestehen.
Schufaauskunft
Zwei Möglichkeiten, der Vermieter oder dessen Beauftragter haben Zugang zur Schufaauskunft und lassen sich die Genehmigung vom Mieter geben Daten dort über seine Person abzufragen. Im zweiten Fall bitten sie den Mieter eine Schufaverbraucherauskunft vorzulegen.
sonstige Auskunfstdienste
Einige Firmen (wie zum Beispiel die VSK) stellen speziell für Vermieter Informationen zu potenziellen Mietern zusammen, welche sie dann (mit Zustimmung des Mieters) dem Vermieter zur Verfügung stellen.
Gruß
Joschi