Mieterhöhung nach Dachbodenreparatur

Hallo,

wenn in einem Mehrfamilienhaus (Erdgeschoß, erster, zweiter Stock) auf dem unausgebauten Dachboden der Fußboden mit Platten und einer angeblichen Wärmedämmung versehen wird, darf der Vermieter dann die Kosten auf alle Mietparteien unter der Maßgabe einer Wärmeisolierung umlegen?

Im konkreten Fall ist der Fußboden des Dachbodens, der nur sporadisch zum Wäschetrocknen genutzt wird, beschädigt. Er besteht aus Dielenbrettern, die teilweise gebrochen sind.

Der Vermieter hat jetzt angekündigt, auf dem gesamten Dachboden auf dem Fußboden Platten einzuziehen, um damit eine Wärmedämmung zu bewirken. Danach erfolgt für alle Mietparteien eine Umlage der Kosten über eine Mieterhöhung, da eine Modernisierung in Form von Wärmedämmung erfolgt. In Wirklichkeit handelt es sich aber offensichtlich um die Reparatur des Fußbodens …

Viele Grüße Thomas

Hallo Thomas,

Kosten der Modernisierung dürfen mit bis zu 11% pro Jahr auf die Miete aufgeschlagen werden.

Dabei ist jedoch unter anderem folgendes zu beachten:

  1. Die Kosten der Modernisierung sind nicht zwingend die Gesamtkosten der Maßnahme. Sollten sowieso nötige Instandhaltungsmaßnamen fällig sein, so sind diese herauszurechnen.

  2. Modernisierungsmaßnahmen müssen erhebliche Verbesserung der Wohnqualität darstellen oder zu einer erheblichen Kostensenkung beitragen um umlagefähig zu sein (geringfügige Senkung der Heizkosten um 2,5% reichen nach Ansicht des Vg Berlin nicht aus).

  3. Die aus der Modernisierungsmaßnahme zur Kostensenkung entstandene Mieterhöhung muß verhältnismäßig zu der Kosteneinsparung sein (nach Rechtsauffassung einiger Gerichte: resultieriende Mieterhöhung maximal das 2-fache der eingesparten Heizkosten).

Etwas ausführlicher hier:

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen…

Gruß

Joschi