Schönheitsreparaturen

Herr K. hat einen 12 Jahre alten Mietvertrag. Schönheitsreparaturen, also Fenster, Türen von innen und Heizkörperlackierung gehen zu seinen Lasten. So steht es im Mietvertrag. Drunter steht, Wände streichen mit zeitlichen Angaben, da weiß Herr K. dass dies nicht mehr Gültigkeit hat und es beim Auszug erst durchgeführt werden muß. Fenster, Türen und Heizkörper sind ohne Zeitangabe. Türen und Heizkörper können eine Renovierung gebrauchen. Herr K. ist unsicher, ob dies ohne Fristenangabe Gültigkeit hat und er dies bei Bedarf durchführen muß. Herr K. möchte es gerne renovieren, da ihn der Zustand stört, möchte sich aber sicher sein, dass er die Kosten auch tragen muß.

Helau,

schau mal hier: http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstiges…

Allerdings dachte ich immer, dass das Lackieren von Zimmertüren und Fensterrahmen von innen nicht zu den Schönheitsreparaturen gehört. Im Artikel unter o.g. Link sind sie jedoch nicht aufgeführt.

Viele Grüße

Maschi

DANKE
Herr K. muß dies selbst tragen und kann sie nun ausführen.