Vermietet,kündigung ,eigengebrauch

Hallo mal eine ganz verrückte frage kann hier jemand behilflich sein?..
jemand hat vor ein haus mit grundstück zu erwerben auf dem grundstück steht ein blo
ckbohlenhäuschen(welches vermietet ist und eine garage mit 3räumen die auch als lager vermietet ist (alles der selbe mieter)den mietvertrag(laufdauer ab september 09 ,3 jahre lang!)hat der inzwischen verstorbene eigentümer gemacht weitere klausel des vertrages ist die mitbenutzung des bades im wohnhaus!!!—kann man als neuer besitzer des hauses den vertrag kündigen -eigennutzung???gruß

Hallo,

klar kann man als neuer Eigner den Vertrag kündigen, wenn Eigenbedarf vorliegt.

Allerdings bricht Kauf nicht Miete, soll heissen, wenn der Mietvertrag einen freiwilligen Verzicht auf Kündigung beinhaltet (3 Jahre), dann kann der neue Besitzer erst ab Oktober 2012 kündigen.

Außerdem sind allerhand Voraussetzungen für gültige Eigenbedarfskündigungen zu beachten. In dem geschilderten Beispielfall könnten einige Argumente gegen eine Eigenbedarfskündigung gesehen werden (z.B. das eigene Haus auf dem gleichen Grundstück).

Ein Käufer sollte sich vorab (am besten vor dem Kauf) des längeren mit (s)einem Fachanwalt unterhalten.

Gruß
Nita