Wir haben zum 01.05. unseren Mietvertrag gekündigt und ziehen zum 01.04 schon aus. Jetzt will der Vermieter aber von uns das wir noch die Wartung für die Gasheizungsanlage bezahlen für dieses Jahr. Darf er das überhaupt obwohl wir den Mietvertrag am 01.02 gekündigt haben ? Oder muss der Gesamtbetrag der Rechnung nicht auf die Monate umgelegt werden die wir noch hier gewohnt haben ? Gruß Buffie
Hallo Vampirjägerin,
natürlich muss das auf die Monate umgerechnet werden, die man tatsächlich dort wohnte.
Gruß!
Horst