Wenn ein Vermieter eines Hauses dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigt und der Vermieter auch selbst in das Haus einzieht, wie lange muss er drin wohnen bleiben damit es kein vorgetäuschter Eigenbedarf ist und um kein Schadensersatz an den ehemaligen Mieter zu zahlen…???
Hallo kanossi,
im Prinzip 0 Tage.
Der Eigenbedarf muß bestanden haben und darf nicht vorgetäuscht sein.
Jetzt kann es ja sein, der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf und der Eigenbedarf fällt nach der Kündigung weg. Geschied dies vor Ablauf der Kündigungsfrist muß der Vermieter den Mieter davon in Kenntnis setzten und der Mieter hätte Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses. Ist das Mietverhältnis beendet, so ist das Thema durch.
Link zum Urteil des BGHs vom 9.11.2005 (VIII ZR 339/04):
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Gruß
Joschi