Renovierung bei Auszug

Hallo zusammen,

mal angenommen man hat in der Wohnung die eine Hälfte der Wände mit einer normalen Farbe gestrichen und die andere Hälfte mit einer stark deckenden Latexfarbe (z.B. dunkelblau).
Wenn es nun zu einem Auszug käme müsste dann die Latexfarbe mit einer normalen Wandfarbe übergestrichen werden, ebenfalls mit Latexfarbe überdeckt/übermalt werden oder braucht man die Wände, da die Farbe noch gut ist und keinerlei Abnutzungserscheinungen hat (Nichtraucherwohnung) so lassen wie Sie ist und nur die „normalen“ Wände streichen?

Gruß
h.

  1. was sagt der mietvertrag dazu?
  2. die mietsache muss so zurück gegeben werden, wie sie übernommen wurde, also wenn man bauliche massnahmen vornimmt oder eben eine wand so „versiegelt“ muss das vor dem auszug rückgängig gemacht werden.
    hth

Hallo,

  1. was sagt der mietvertrag dazu?

Sinngemäss „im Ursprungszustand wie übernmmen“…

  1. die mietsache muss so zurück gegeben werden, wie sie
    übernommen wurde, also wenn man bauliche massnahmen vornimmt
    oder eben eine wand so „versiegelt“ muss das vor dem auszug
    rückgängig gemacht werden.

Sie wurde ja so versiegelt, also mit der Latextapete übernommen. Sprich „reicht“ es die Wand, da ja noch Ok nur sauber zu machen…?

Gruß
h.

Hallo

  1. was sagt der mietvertrag dazu?

Sinngemäss „im Ursprungszustand wie übernmmen“…

dann mach das doch einfach.

Sie wurde ja so versiegelt, also mit der Latextapete
übernommen. Sprich „reicht“ es die Wand, da ja noch Ok nur
sauber zu machen…?

nein, diese versieglung muss wieder weg, da nicht jeder abwaschbare wände mag. also wieder in den ursprungszustand zurück versetzen.

gruss

Hallo,

Sie wurde ja so versiegelt, also mit der Latextapete
übernommen. Sprich „reicht“ es die Wand, da ja noch Ok nur
sauber zu machen…?

nein, diese versieglung muss wieder weg, da nicht jeder
abwaschbare wände mag. also wieder in den ursprungszustand
zurück versetzen.

wenn die Wand bereits bei Übergabe mit der Latextapete „versiegelt“ war, wie hier der Fall, muss das natürlich nicht vom Mieter entfernt werden. Der Ursprungszustand ist ja mit Latextapete.

Gruß

S.J.

Oder mit dem Nachmieter eine Übername-Regelung treffen

Oder mit dem Nachmieter eine Übername-Regelung treffen

???

moin,

also, im up steht ganz klar „wurde mit latexfarbe überstrichen“, nix von latextapete. möcglicherweise hat sich der up hier ungenau ausgedrückt.

zusammenfassend daher:

  • wenn anfangs normale tapete, und mit latex überstrichen: runter mit der farbe/tapete und neu tapezieren/streichen
  • wenn anfangs latextapete und mit latexfarbe gestrichen (warum dann?), dann kann es so bleiben, es sei denn, der mieter hätte die (weiße) latextapete mit einer „äußerst gewöhnungsbedürftigen“ latexfarbe (z.b. schwarz oder magenta) gestrichen. dann müßte wohl der ursprüngliche farbton wieder hergestellt werden.

saludos, borito

Hy,

ich glaub das ist irgendwie durcheinander gekommen. Der Mieter hat die Wohnung mit den Latexfarbenen Wänden übernommen… der „Ursprungszustand“ bei Übernahme / Übergabe der Wohnung wäre also **mit/b> den dunkelblauen Latexwänden…

Und DA ist dann eben die Frage ob

  • Wände sind Ok, Farbe glänzt noch, braucht man nur abwischen und saubermachen
  • Wände müssen weiss mit normaler Farbe überstrichen werden
    gelten würde…

Gruß
h.**

umpf, ja, da habe auch ich dann noch was durcheinander bekommen.

okay, korrektur: wenn mit latex dunkelblau übernommen UND im mietvertrag vereinbart „rückgabe wie bei erhalt“, dann nix mit renovieren (=weiß streichen oder tapete ablösen), sofern die wand noch „gut“ aussieht (dem zeitraum der vermietung und einem normalen gebrauch der wohnung entsprechend).
schrammen, bohrlöcher etc. sind nactürlich dennoch zu beseitigen.

ich hoffe, jetzt haben wir alles verarbeitet - puh! :smile:

saludos, borito

na so ganz ist die kuh nicht vom eis, wenn der mieter die wohnung so vom vormieter übernommen hat und dabei die rückbaupflicht dem vormieter abgenommen hat, muss er dieser gerecht werden.
gruss