Darf ein Mietvertrag ohne weiteres und ohne Zustimmung von seiten des Mieters auf einen neuen Vermieter umgeschrieben werden?
Ich habe lediglich eine Mitteilung der Hausverwaltung bekommen, in der eine neuer Wohnungsinhaber steht, an den ich zukünftig die Mieter überweisen soll.
Besteht prinzipiell die Möglichkeit das Mietverhältniss aufzulösen, da ich ja mit dem neuen Eigentümer keinen Vertrag geschlossen habe.
Sind Klauseln in Mietverträgen zulässig, welche die Kündigungsfrist auf 6 Monate erhöhen?
Darf ein Mietvertrag ohne weiteres und ohne Zustimmung von
seiten des Mieters auf einen neuen Vermieter umgeschrieben
werden?
Ich habe lediglich eine Mitteilung der Hausverwaltung
bekommen, in der eine neuer Wohnungsinhaber steht, an den ich
zukünftig die Mieter überweisen soll.
Besteht prinzipiell die Möglichkeit das Mietverhältniss
aufzulösen, da ich ja mit dem neuen Eigentümer keinen Vertrag
geschlossen habe.
Alles okay. Kauf bricht keine Miete - weder für Vermieter noch für Mieter. Neiuer Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Deshalb die Mitteilung der Hausverwaltung.
Sind Klauseln in Mietverträgen zulässig, welche die
Kündigungsfrist auf 6 Monate erhöhen?
gesetzliche Kündigungsfrist ist immer 3 Monate, eine
abweichende Klausel ist ungültig, also nichtig.
Das stimmt so pauschal nicht. Es gibt zum einen ein paar Ausnahmen (zum Beispiel bei individuell vereinbarten Altverträgen und DDR-Mietverträgen, siehe z.B.: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…), zum anderen kann eine Mindestmietdauer vereinbart werden. Auch möglich ist eine kürzere Kündigungsfrist zugunsten des Mieters. Und schließlich gibt es auch noch Zeitmietverträge.
Gruß
loderunner (ianal)