Mietvertrag vorzeitig kündigen

Hallo, folgendes Problem. jemand möchte nach 3 Monaten Mietzeit einen Mietvertrag kündigen, d.h. ohne die 3 monatige Kündigungsfrist. Da die vermieter ein geschiedenes Ehepaar sind, stehen auch beide als Vermieter im Mietvertrag. Nun das eigentliche problem: Ein Vermieter stimmt der sofortigen Kündigung zu, der andere jedoch nicht. Eine schriftliche Bestätigung der vorzeitigen Kündigung des einen vermieters liegt vor. Reicht diese Bestätigung damit der Mieter vorzeitig ausziehen kann? Wie ist hier die Rechtslage? Viele Grüße 4ofajack

Hallo 4,

ausziehen kann er schon, aber wenn da nicht der Vertrag aufgelöst und mit dem verbleibenden Mieter ein neuer Vertrag aufgesetzt wird, dann ist er weiterhin für alles mitverantwortlich. Also für die Miet- und Nebenkostenzahlungen und eventuell für Ansprüche des Vermieters nach Auszug.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

also ich versteh die Anfrage des UP anders als du:

EIN Mieter will fristlos kündigen, von den ZWEI VERmietern (beide stehen als Vermieter im Mietvertrag) stimmt einer der fristlosen Kündigung zu, der andere nicht.
Was tun?

Grüße von
Tinchen

Hallo,

grundsätzlich gilt das der Mieter (wie auch VM) Verträge einzuhalten hat. Dadurch ist er an die gesetzlichen/vertraglichen Regelungen und Kündigungsfristen gebunden. Der Vermieter muß den Mieter nur dann vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis entlassen, wenn ein anderes Verhalten gegen Treu und Glauben verstoßen würde, jedenfalls solange nichts anderes vereinbart ist.

Voraussetzung einer vorzeitigen Vertragsaufhebung ist ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Vertragsaufhebung und Stellung eines geeigneten Nachmieters.

Aber Achtung! Einen Nachmieter m u s s ein VM nicht zwingend akzeptieren, insbesondere auch dann nicht, wenn die restliche Vertragslaufzeit bei ordentlicher Kündigung relativ kurz ist und eine Nachmieterstellung daher nicht möglich ist. Bei sofortigem Auszug ist m.E. davon auszugehen, dass eine Nachmieterstellung nicht möglich ist und der VM daher die Auflösung des Mietvertrages nicht akzeptieren muss.

Fazit: Der Mieter sollte unbedingt das Einverständnis beider VM haben oder ordentlich kündigen.

Aber ich bin kein Anwalt.

Gruß
Nita