Wiederruf zur Kündigung zurück nehmen

Hallo Leute,
ich hab eine Frage zu einer möglichen Situiation.
„er“ hat vom einem Vermieter am 30.12.2009 eine fristgerechte Kündigung (zum 31.3.2010) seiner Mietwohnung bekommen.
Die begründigungen waren an den Haaren herbeigezogen und kein wirklicher Kündigungsgrund.
Da er ( Familie mit zwei kleinen Kindern) natürlich nicht wusste, ob er in 3 Monaten eine neue bezahlbare Wohnung findet, hat er einen Anwalt eingeschaltet und einen Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt.Soweit so gut…

Jetzt hat er eine neue Wohnung gefunden und kann zum 1.4.2010 einziehen.
Jetzt will er naturlich den Widerruf zurück nehmen und zum 1.4. ausziehen.
Der Widerruf war am 20.1.2010.

Ist der Widerruf rechtens?

Hallo duenster,

im Zweifelsfall kann der Vermieter nun davon ausgehen, dass der Mieter der Kündigung widersprochen hat und weiter Miete zahlt. Aber vielleicht ist er ja ganz froh, diese Mieter doch noch problemlos los zu werden.

Einfach mal reden - auch wenn’s schwer fällt.

Gruß!

Horst