Wohnungsauszug und Teppichkleberreste

Wohnungsabnahme einer gekündigten Wohnung: In einigen Räumen sind noch Reste vom Teppichkleber vorhanden. Dürfen Reste bleiben? Ist das generell ein Grund für Kautionseinbehaltung?

Hallo, wir müssen die Anonymität der Beiträge ja nicht so weit treiben, das wir nicht mehr höflich miteinander umgehen können, oder?

Teppichreste (Kleber) muss entfernt werden, bzw. dann natürlich wenn die gesamte Klausel stimmt.

Siehe aus Mietrechtslexikon: Teppichboden: Der Mieter muss den von Ihm verlegten Teppichboden entfernen. Dabei ist nicht nur der eingebrachte Teppichboden, sondern auch die zu dessen Fixierung auf dem darunter liegenden Bodenbelag angebrachten Klebestreifen entfernen. (AG Köln, Urteil vom 3. April 2001, Az: 212 C 239/00 ; WuM 2001,510

Kautionen müssen sowieso nicht sofort zurückgezahlt werden. Etwa 6 Monate lang darf der VM sie ganz einbehalten. Danach muss er auch nur einen Teil zurückzahlen, wenn abzusehen ist, dass eine Betriebskostennachzahlung wahrscheinlich ist. Die Kaution ist dazu da, das Mängel bzw. Schäden an der Mietsache abgesichert sind. Dazu gehört natürlich auch ein Mangel der bei Auszug festgestellt wird.

Gruß
Nita