Hallo,
ein Mieter lässt seine Hundehaufen im Garten liegen und entsorgt diese nicht. Was kann der Vermieter tun ?
Hallo,
das kommt darauf an. Ist dieser Garten ein Gemeinschaftsgarten? Ist er an den Mieter vermietet? Beschweren sich die Nachbarn wegen irgendwas? Geruchsbelästigung etc.?
Generell gilt, wenn der Garten mit vermietet ist, darf der Mieter erst einmal in dem Garten machen, was er will. Werden aber andere Mieter z.B. durch Gerüche belästigt, dann haben sie einen Unterlassungsanspruch bzw. einen Anspruch auf Mietminderung.
Ist es ein Gemeinschaftsgarten, dann wäre hier die Hausordnung heranzuziehen. Was steht dort über die Nutzung des Gartens? Allerdings ist hier klarer: Sobald sich die Nachbarn beschweren, kann der Mieter wegen Verstosses gegen die Hausordnung abgemahnt werden.
Gruß
Nita