Jahressteuerbescheinigung für die Kaution

Hallo zusammen!

Nehmen wir einmal an, ein Mieter möchte seine Steuererklärung 2009 machen und will dazu seine Zinseinkünfte ordnungsgemäß angeben. Dazu gehört dann natürlich auch die Angabe zu den Zinsen die seine Kaution „erwirtschaftet“ hat.

Kann der Mieter den Verwalter seiner Wohnung theoretisch auffordern, die Jahressteuerbescheinigung für 2009 kurzfristig beizubringen oder hat der Verwalter die Möglichkeit, diese Bescheinigung zu schicken „wann er will“?

Gruß
Dirk

Hat denn der Mieter Zinseinkünfte gehabt, die er versteuern müsste?